Planänderung (Deckblatt 1) für das Planfeststellungsverfahren Ausbau der B236 in der Ortsdurchfahrt Nachrodt (südl. der Lennebrücke 2. BA einschließlich Verlegung der Lennebrücke)
Nach erfolgter Auslegung der Ursprungsunterlagen und Bearbeitung der eingegangenen Stellungsnahmen und Einwendungen war eine Planänderung unabdingbar geworden.
Der Vorhabenträger reichte im März die Planänderungsunterlagen ein. Nun erfolgt nach eingehender Prüfung die Auslegung der Planunterlagen. Gemäß § 17 Abs. 3 FStrG erfolgt die Auslage durch Veröffentlichung auf der Interseite der Bezirksregierung. Auf Verlangen eines Beteiligten, wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Während des Auslegungszeitraums vom 06.05.2024 bis 05.06.2024 finden Sie die Unterlagen zur Planänderung/Deckblatt I nebst Bekanntmachungstext im Downloadbereich.
Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 05.07.2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg schriftlich oder per Mail (planfeststellungstrasse25 [at] bra [dot] nrw [dot] de (planfeststellungstrasse25@bra [dot] nrw [dot] de)) erhoben werden.
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