Bezirksregierung
Arnsberg

Albaum-Lütke Aa

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Olpe, Gemeinde Kirchhundem (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

248 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 150 Grundstückseigentümer*innen nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Albaum-Lütke Aa.

Was bisher geschah

  • Einleitungsbeschluss 2012
  • Konzeption Ökologische Verbesserung und Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes am Lütke-Aa-Bach 2013
  • Ausbauplanung Kleffweg 2014
  • Ausbau des Kleffweges 2015
  • Verträge für Entfichtungsmaßnahmen 2019

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Landschaftsentwicklung, ökologische Verbesserung der Gewässer 2020
  • Fortgang des Verfahrens abhängig von der Zuweisung weiterer Fördermittel 2021 ff.
    • Forstwegebau
    • Wertermittlung und Vermessung
    • Flurbereinigungsplan
    • Ausführungsanordnung
    • Berichtigung der öffentlichen Bücher
    • Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Das Verfahrensgebiet wird geformt durch das Tal der Lütke Aa, ihren Seitentälern mit extensiv bewirtschafteten Grünland, Hochstaudenfluren, bachbegleitenden Gehölzsäumen aber auch standortfremden Fichtenbeständen. Die bewaldeten Hänge werden forstwirtschaftlich genutzt. Mit im Verfahrensgebiet liegt der Kleffweg in Albaum entlang des Albaumer Bachs.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Albaum-Lütke Aa ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

  • Ausbau des Kleffweges
  • Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Lütke Aa-Tal und dessen Seitentälern sowie angrenzenden Gebieten durch Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und ökologische Optimierung (Entfichtung, Uferstreifen, Gewässeröffnung, Nutzungsregelungen usw.).
  • Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse durch bedarfsgerechte Feld- und Walderschließung, Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten und Optimierung der Grundstückszuschnitte sowie klare Regelungen der Rechts- und Eigentumsverhältnisse

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
  • Für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung, Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Auch im landwirtschaftlichen Bereich wird das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Lütke Aa-Tal und dessen Seitentälern sowie angrenzenden Gebieten durch Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und ökologische Optimierung (Entfichtung, Uferstreifen, Gewässeröffnung, Nutzungsregelungen usw.).

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent. Die Eigenleistung bei den Kosten der ökologischen Verbesserung entlang der Lütke Aa übernimmt die öffentliche Hand.

  • Ausführungskosten 290.000 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft 53.000 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft