Bezirksregierung
Arnsberg

Sundern-Wilde Wiese

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Stadt Sundern (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

110 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

32 Grundstückseigentümer*innen nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Sundern – Wilde Wiese.

Was bisher geschah

  • 06.12.2013 Einleitungsbeschluss
  • 01.04.2014 Vorstandswahl
  • 2015 Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes
  • 16.03.2015 Grundsatztermin einschließlich Landschaftstermin
  • 19.08.2015 Anhörungstermin zum Wege- und Gewässerplan
  • 04.09.2015 Erlass der Plangenehmigung
  • Bis 31.10.2015 Freischlagen der Trassen
  • Juni – Okt. 2016 Ausbau des Wege- und Gewässernetzes
  • 2017 Vermessung des Wege- und Gewässernetzes
  • 23. – 26.04.2018 Planwunschtermin
  • 13.06.2018 Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
  • Okt. – Dez. 2018 Aufstellung des Flurbereinigungsplanes
  • 27.05.2019 Genehmigung des Flurbereinigungsplanes
  • 19.07.2019 Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan
  • Frühjahr 2020 Erfassung der Holzbestände
  • Sommer 2020 Aufstellung Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan
  • Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan, Anhörungstermin 7.-9. Juli 2020
  • 20.09.2020: Ausführungsanordnung
  • 2022 Abschluss der Grundbuchberichtigung 
  • 12.12.2022 Schlussfeststellung 

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Frühjahr 2023 öffentliche Bekanntgabe der Schlussfeststellung 

Projektbeschreibung

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG auf dem Stadtgebiet von Sundern, südöstlich von Stockum - Dörnholthausen wurde vom Regionalforstamt Oberes Sauerland in Schmallenberg angeregt und beantragt. Dort liegt eine ca. 109 ha große Waldfläche, die völlig unerschlossen und ohne jeglichen Anschluss an das öffentliche Wege- und Straßensystem ist. Die Verfahrensfläche wird von den Gewannen im Norden „Haunscheid“, im Osten „Im Klingeln Siepen“, im Süden „Waldeshöhe“ und im Westen „Christenberg“, begrenzt.

Im Verfahrensgebiet ist die Verwertung des nachwachsenden Rohstoffes Holz durch den desolaten Zustand der Waldwege nur unter erheblichem Aufwand möglich. Eine kostengünstige Holzwerbung ist nicht möglich. Darüber hinaus sind die Grundstücksformen unwirtschaftlich geformt. Diese teilweise nicht allzu großen Grundstücke sind gekennzeichnet durch Eigentumszersplitterung. Somit ist eine nachhaltige, naturnahe und moderne Waldwirtschaft nicht möglich.

Die Eigentumsstrukturen, gekennzeichnet durch Besitzzersplitterung und die nicht optimale Erschließung lassen eine nachhaltige, naturnahe und wirtschaftliche Waldbewirtschaftung, wie sie die Landesforstverwaltung in ihrem Leitbild verlangt, in Zukunft nicht mehr zu.

Verfahrensart

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Die Ziele des Verfahrens sind die Agrarstrukturverbesserung, Bodenordnung, Neuvermessung, Landschaftspflege und Naturschutz.

Es ist insbesondere vorgesehen, durch umweltschonenden Ausbau der Waldwege die Forstwirte und die in Forstbetriebsgemeinschaften organisierten Waldbesitzer in die Lage zu versetzen, zukünftig eine moderne, naturnahe und nachhaltige Forstwirtschaft betreiben zu können.

Die gegenwärtigen unzureichenden Wegeverhältnisse gestatten dem ansässigen holzverarbeitenden Gewerbe, seinen Rohstoffbedarf nur in beschränktem Maße aus der Region zu decken.

Der im Flurbereinigungsverfahren geplante Ausbau des vorhandenen Waldwegenetzes soll die Voraussetzungen zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Forstwirtschaft schaffen, wie sie als Zielsetzung im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen formuliert ist.

Nach der Sanierung der Wirtschaftswege und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (Zusammenlegung von Besitzstücken) besteht die Aussicht für die Forstwirte, dass sich die Holzwerbungsmöglichkeiten und die Vermarktung des Holzes, insbesondere auch zu energetischen Zwecken, entscheidend verbessern.

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden
  • für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege, oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Die Waldwege werden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz abzutransportieren.
  • Waldflächen werden zu größeren Einheiten zusammengelegt.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Um Natur und Landschaft zu entwickeln, können viele sinnvolle Maßnahmen durchgeführt werden. In Waldbereichen werden dazu oft Nadelwaldbestände in Laub- /-mischwald umgebaut. Bachläufe können wieder naturnah ausgebaut werden, Uferbereiche werden wieder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen.

Naherholung und Tourismus

  • Forstwirte sind heutzutage nicht mehr die alleinigen Nutzer der Wege. Daher können in den Planungen auch beispielsweise Wander- oder Radwegekonzepte mit umgesetzt werden.
  • Auch weitere Einrichtungen Schutzhütten für Wanderer, Ruhebänke usw. können in einem Flurbereinigungsverfahren gebaut und gefördert werden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent.

  • Ausführungskosten ca. 121.500 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft ca. 24.300 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft