Bezirksregierung
Arnsberg

Halverscheid

Wo liegt die Flurbereinigung?

Märkischer Kreis, Stadt Halver, Ortslage Halverscheid

Wie groß ist die Flurbereinigung?

20 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

55 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte 

Was bisher geschah

  • Anstoß zu einer Dorfflurbereinigung Halverscheid durch die Stadt Halver in 2019.
  • Erste Informationsveranstaltung zum Thema Dorfflurbereinigung im Oktober 2019
  • Sitzung der Dorfgemeinschaft zum Thema Flurbereinigung im November 2019.
  • Untersuchung des Flurbereinigungsgebietes durch die Bezirksregierung Arnsberg und Einzelgespräche mit Eigentümer*innen sowie Abstimmungsgespräche mit der Stadt Halver, Regionalforstamt und Forstbetriebsgemeinschaft in 2020 und 2021
  • Zweite Informationsversammlung am 12. August 2020 für alle Eigentümer*innen im geplanten Flurbereinigungsgebiet
  • Erlass des Ministeriums im April 2021, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen
  • Formelle Beteiligung der Behörden und Institutionen August 2021
  • Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer*innen über Ziele und Kosten der Flurbereinigung in 2021
  • Offizielle Einleitung des Verfahrens per Beschluss November 2021
  • Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Dezember 2021

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • 2022 Workshop für alle Beteiligte um Anregungen und Vorschläge für die konkreten Planungen zu sammeln
  • 2022 Gestaltungsplanungen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Halver
  • Ab 2023 Einzelgespräche mit Teilnehmern zur Gestaltungsplanung

Projektbeschreibung und Ausgangssituation

Schwerpunkt der Flurbereinigung Halverscheid ist die Dorfentwicklung.

Der Ort Halverscheid liegt an der nördlichen Stadtgrenze von Halver, Schalksmühle ist dort Nachbargemeinde. Es handelt sich um einen Wohnstandort mit ca. 40 Häusern, darunter auch ehemalige landwirtschaftliche und ortsbildprägende Gebäude. Das Dorf hat rund 100 Einwohner. Die Anbindung an die B229 erfolgt über eine Ortsstraße. Daneben existiert noch eine Anbindung über eine ebenfalls öffentliche Straße an die L 868 nach Schalksmühle.

Verfahrensart

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Dorfentwicklung - Ortslage

Der Ort Halverscheid soll durch Dorfentwicklungsmaßnahmen und Ortslagenregulierung entwickelt werden. Dabei soll neben klassischen Maßnahmen der Dorfentwicklung wie dorfgerechter Ausbau der Straßen und Grüngestaltung auch ein aktiver Beitrag zur Ortsinnenentwicklung und zur Stärkung der Dorfgemeinschaft geleistet werden.

Bodenordnung

  • Die Ortslage bedarf einer Regulierung, da hier insbesondere die Straßenparzellen nicht mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmen. Die Ortslagenregulierung erfolgt mit einem Gesamt-Dorfentwicklungskonzept nach Durchführung der Baumaßnahmen.

Neugestaltungsplanung und Straßen- und Wirtschaftswegebau

  • Die Planungen für Straßen- und Wirtschaftswegebau orientieren sich z.T. an Maßnahmenvorschlägen aus dem Wirtschaftswegenetzkonzept der Stadt Halver aus dem Jahre 2016. 
  • Die Dorfstraßen in der Ortslage können dorfgerecht erneuert werden. Eine Umfahrung der Ortslage kann durch bedarfsgerechten Ausbaus der Straße am östlichen Ortsrand ermöglicht werden. So kann die Ortslage entlastet und die Erreichbarkeit der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen verbessert werden.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Entsiegelung von Flächen und dorfgerechte Grüngestaltung in der Ortslage und am Ortsrand

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent (höhere Förderung aufgrund der Umsetzung von Zielen der LEADER-Region als auch des ländlichen Wegenetzkonzeptes) anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent. 

  • Vorläufig kalkulierte Ausführungskosten 2.700.000 Euro

Maßnahmen der Dorfentwicklung auf Privatgrundstücken werden individuell ermittelt und mit den jeweiligen Eigentümer*innen abgerechnet.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft