Bezirksregierung
Arnsberg
08.04.2024

Ergänzendes Verfahren zum Neubau der A 445 von Werl/Nord nach Hamm/Rhynern

Der Neubau der A445 von Werl/Nord nach Hamm/Rhynern wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2020 planfestgestellt. Infolge zweier Klageverfahren ergab sich jedoch die Notwendigkeit von Änderungen, die nun im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens behandelt werden sollen. Dazu wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt und die Unterlagen zum ergänzenden Verfahren in den Städten Hamm und Werl zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. 

Die Autobahn GmbH (Vorhabenträgerin) hat mit Antrag vom 27.02.2024, hier eingegangen am 07.03.2024, die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. § 17d Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für das o. g. Bauvorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Planfeststellungsbehörde beantragt.

Das Bauvorhaben wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2020 planfestgestellt. Infolge zweier Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der A445 von Werl/Nord nach Hamm/Rhynern vom 22.12.2020 ergab sich die Notwendigkeit, Änderungen durchzuführen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Themen Wasser, Klima und Artenschutz.

Die entsprechenden Unterlagen liegen nun in Form eines sog. „ergänzenden Verfahrens“ vor und werden in der Zeit vom 15.04.2024 bis 14.05.2024 einschließlich in den Städten Hamm und Werl ausliegen. Dies wird durch ortsübliche Bekanntmachung vorher bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung finden Sie unter den Downloads. Die ergänzenden Planunterlagen sind im Auslegungszeitraum (15.04.-14.05.2024) abrufbar.