Bezirksregierung
Arnsberg

NKF - Sparkommissar

NKF

Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) stellt eine grundlegende Reform der bisherigen Haushaltswirtschaft dar und hat die bisherige Kameralistik abgelöst. Es beruht auf dem kaufmännischen Rechnungswesen, der Doppik. Die Gemeinden und Kreise mussten bis spätestens zum 01.01.2009 ihre Haushaltswirtschaft auf die Regelungen des NKF umstellen. Die wesentlichen Bestandteile des NKF sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz. Die Ergebnisrechnung entspricht im Prinzip der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Sie erfasst periodengerecht Aufwendungen und Erträge und bildet damit Ressourcenaufkommen und –verbrauch ab. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen der Kommune und macht Angaben zur Liquiditätsentwicklung. Die Bilanz stellt zum Bilanzstichtag das kommunale Vermögen und dessen Finanzierung dar und weist ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten aus.

Sparkommissar

Die Kommunen haben nach der Gemeindeordnung die Verpflichtung den Haushalt auszugleichen. Die Kommunalaufsicht hat im Rahmen der Rechtsaufsicht die Aufgabe, auf den kommunalen Haushaltsausgleich hinzuwirken. Ein besonderer Anwendungsfall für die Bestellung eines Beauftragten im Sinne des § 124 Gemeindeordnung findet sich in den haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen. Bei Überschreitung des im Haushaltssicherungskonzept ausgewiesenen Fehlbetrags sieht  § 75 Gemeindeordnung vor, dass die Aufsichtsbehörde bei einem vom Ergebnisplan abweichenden Fehlbetrag u. U. wenn Anordnung und Ersatzvornahme nicht ausreichen einen Beauftragten („Sparkommissar“) bestellen kann, um eine geordnete Haushaltswirtschaft wieder herzustellen.