Bezirksregierung
Arnsberg

Der rechtswirksame Regionalplan

Der rechtswirksame Regionalplan-Teilabschnitt "Oberbereich Dortmund - Westlicher Teil": Textliche Festlegungen und Erläuterungen, zeichnerische Festlegungen und Erläuterungskarten

  • Regionales Ordnungssystem

  • Raummodell der Regionalen Grünzüge

  • Regionales Ordnungskonzept

  • Freiflächenanteil an der Gesamtfläche und Veränderung der Freifläche

  • Waldflächenanteil an der Gesamtfläche und Veränderung der Waldfläche

  • Waldflächenvermehrung in Korridoren/Waldverbundsystem

  • Umsetzung des Biotopverbundsystems durch den GEP

  • Fauna-Flora-Habitat-Gebiet

  • Bereiche für den Schutz der Natur

  • Gewässerschutz/Wasserwirtschaft

  • Vorkommen nichtenergetischer Bodenschätze

  • Reservegebiete für den oberirdischen Abbau nichtenergetischer Bodenschätze

  • Steinkohlenbergbau und Schachtanlagen

  • Bergbauliche Einwirkungen bis 2020

  • ÖPNV Bedarfsplan 1998 (Bereich Dortmund)

  • ÖPNV Bedarfsplan (Bereich Hamm)

  • Straßen für den vorwiegend großräumigen, überregionalen und regionalen Verkehr

  • Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen und Landesstraßen

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Seit dem 21. Oktober 2009 ist der Regionalverband Ruhr (RVR) für die Regionalplanung in diesem räumlichen Teilabschnitt zuständig.
Bis zum Übergang der Zuständigkeit waren bei der Regionalplanungsbehörde in Arnsberg vier Änderungsverfahren anhängig. Der Vollzug des Regionalplan-Teilabschnittes Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – sowie seine Änderungen erfolgen durch den Regionalverband Ruhr.

Hinweis: Im Hinblick auf die textlichen und zeichnerischen Festlegungen beachten Sie bitte die abgeschlossenen Änderungsverfahren für den Regionalplan.