Bezirksregierung
Arnsberg

Ukraine-Krieg: Informationen für Bürger*innen

Stand: 02.05.2022

Wie Sie Betroffenen vom Ukraine-Konflikt helfen können

Viele Menschen bringen sich aufgrund der Kämpfe in der Ukraine in den Nachbarländern in Sicherheit. Auch innerhalb der Ukraine sind zahlreiche Einwohner*innen auf der Flucht. Die Solidarität und Hilfsbereitschaft für die Menschen in der Ukraine ist auch im Regierungsbezirk Arnsberg groß. Viele Initiativen und Organisationen helfen. Wir geben hier einen Überblick.

Spendenmöglichkeiten

Wenn Sie den Betroffenen spenden möchten, weisen wir auf folgende zentrale Informationen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr):

Kontoinhaber Verwendungszweck Bankverbindung Link zur Seite
Aktionsbündnis Katastrophenhilfe ZDF Nothilfe Ukraine IBAN:
DE 65100 400 600 100 400 600
 
„Bündnis Entwicklung Hilft" und „Aktion Deutschland Hilft" ARD Nothilfe Ukraine IBAN:
DE53 200 400 600 200 400 600
www.spendenkonto-nothilfe.de
ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e. V.  Kindernothilfe Ukraine IBAN:
DE63 4145 0075 0000 0882 03
 
Ärzte der Welt e.V. Ukraine IBAN:
DE06 1203 0000 1004 3336 60
www.aerztederwelt.org
Csilla von Boeselager Stiftung Osteuropahilfe e.V.   IBAN:
DE41 4665 0005 0000 0333 32

www.boeselager-osteuropahilfe.de

DRK e. V. Nothilfe Ukraine IBAN:
DE63 3702 0500 0005 0233 07
www.drk.de
Humedica Ukraine IBAN:
DE35 7345 0000 0000 0047 47
www.humedica.org
Save the Children e. V. Nothilfe Kinder Ukraine IBAN:
DE92 1002 0500 0003 292912
www.savethechildren.de
SOS-Kinderdörfer weltweit Humanitäre Hilfe Ukraine IBAN:
DE22 4306 0967 2222 2000 00
www.sos-kinderdoerfer.de
UNICEF Ukraine IBAN:
DE57 3702 0500 0000 3000 00
www.unicef.de
UNO-Flüchtlingshilfe e.V. Nothilfe Ukraine IBAN:
DE78 3705 0198 0020 0088 50
www.uno-fluechtlingshilfe.de

 

Sachspenden

Die Bezirksregierung Arnsberg weist darauf hin, dass aktuell vor Ort keine Sachspenden vonseiten der Bezirksregierung gesammelt oder koordiniert werden. Um Sachspenden abzugeben, sollten Sie vorher auf der Seite der jeweiligen Hilfsorganisation nachsehen, was genau gebraucht wird. Sachspenden sind in Logistik und Transport meist teurer, als die benötigten Dinge vor Ort mit Spendengeldern zu kaufen. Vor allem, da die Grenzen zurzeit mit Flüchtenden blockiert sind, ist es derzeit schwierig, die Sachspenden in die Ukraine zu bringen. Hilfsgelder hingegen sind sofort einsetzbar.

Spontan helfen?

Die Bezirksregierung Arnsberg rät Spontanhelfer*innen dringend davon ab, einfach an die Grenzen zu reisen. Das würde die koordinierten Hilfsmaßnahmen stören. Insbesondere bitten wir darum, dass Personen, denen vor Ort Obdachlosigkeit droht, sich an die Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum wenden.

Unterkünfte anbieten

Wohnraumangebote können Sie auch direkt bei Ihrer Kommune melden. Die Bezirksregierung Arnsberg kann diese Angebote nicht steuern, daher bitten wir von Meldungen abzusehen. Trotzdem gibt es privat die Möglichkeit, Menschen aus der Ukraine eine Unterkunft anzubieten.

Über verschiedene Portale wie z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr) Host4Ukraine, können Hilfsbereite Ferienwohnungen oder Zimmer zur Verfügung stellen. Auch die Initiative #UnterkunftUkraine vermittelt private Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine.

Steuerliche Hinweise

Bund und Länder haben steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erlassen. Zu den Hauptmaßnahmen zählen:

  • Erleichterungen beim Nachweis steuerlich abzugsfähiger Spenden
  • Erleichterungen bei der Mittelbindung für gemeinnützige, aber nicht mildtätige Körperschaften (das heißt kein Verlust der Gemeinnützigkeit, bei bestimmten Ukraine-bezogenen Verwendungen außerhalb des Satzungszwecks)
  • Steuerfreiheit der Arbeitslohnspende zur Unterstützung vom Krieg betroffener Arbeitnehmer und Geschäftspartner oder spendenempfangsberechtigter Einrichtungen (auch für Beamte),
  • keine Umsatzbesteuerung der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Betroffenen leisten (Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen, Versorgung Verwundeter) sowie
  • keine nachteiligen umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei Nutzungsänderungen oder unentgeltlicher Nutzung von Räumlichkeiten von Unternehmen der öffentlichen Hand, wenn und soweit durch die Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine begründet.

Die Erleichterungen greifen für Maßnahmen vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Sie wollen Ukrainer*innen beschäftigen?

Informationen zu Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Arbeitsaufnahme von Arbeitskräften aus der Ukraine bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit

Über verschiedene Portale wie z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr) JobAidUkraine, können Sie gezielt Stellenanzeigen für Geflüchtete aus der Ukraine (in englischer Sprache) schalten.