Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person geht einen Feldweg entlang und hält dabei einen Koffer hoch über sich.

Zuweisung von anerkannten Flüchtlingen (Wohnsitzauflage)

Durch das Integrationsgesetz des Bundes vom 6. August 2016 wurde der § 12a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt. Getroffen werden Regelungen zur Wohnsitzzuweisung von anerkannten Schutzberechtigten und Inhabern bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel.

Die Verteilung der anerkannten Schutzberechtigten erfolgt in Nordrhein-Westfalen über einen Integrationsschlüssel. Dieser legt fest, wie viele anerkannte Schutzberechtigte jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW aufnehmen muss.

Landesweit zuständig für die Zuweisung ist die Bezirksregierung Arnsberg.

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