Bezirksregierung
Arnsberg
ein Fluss mit klarem Wasser in dem sich Steine und die Sonne spiegeln.

Grundwasser

Bei der Bewirtschaftung des Grundwassers ist das prioritäres Ziel, den guten chemischen und mengenmäßigen Zustands entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen.

Anhand von Monitoringprogrammen wird der Zustand der Grundwasserkörper überwacht. Die Bezirksregierung Arnsberg ist verantwortlich für die Qualität und Vollständigkeit der Daten zu WRRL-Messstellen, plant das Messprogramm, bewertet die Ergebnisse und legt in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), der Landwirtschaftskammer und den Unteren Wasserbehörden die für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmenprogramme fest.

Die Bezirksregierung Arnsberg erteilt auf Antrag Erlaubnisse gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Grundwasserentnahmen und für den Einbau von Recyclingmaterial (RCL) und Böden. Antragsteller*innen sind Betreiber*innen von Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg unterliegen (sog. Zaunanlagen), sowie kommunale Kläranlagen und Wasserverbände.

Eine weitere Aufgabe ist die Sanierung von Grundwasserschadensfällen. Kommt es durch Unfälle oder Havarien zum Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser, werden Sanierungsmaßnahmen gefordert und deren Umsetzung überwacht.