Bezirksregierung
Arnsberg

Hamm-Werl A 445

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreisfreie Stadt Hamm, Stadt Werl, Kreis Soest (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

2876 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 400 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hamm-Werl A 445.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2018
  • Beginn der Wertermittlung
  • Flächenankäufe und Tausche

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Flächenankäufe und Tauschverhandlungen
  • Wertermittlung
  • Bauerlaubnis- und Entschädigungsverhandlungen

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Hamm-Werl A 445 ist ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren gemäß § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).

Ausgangssituation

Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 445 ist eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der K 18n erfolgte bereits am 07.10.2009.

Ziele und Maßnahmen

  • Flächenbereitstellung für die Unternehmensträger Straßen NRW und Kreis Soest – Trasse sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Bewahrung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden und Existenzgefährdung durch Verteilung des Landverlustes auf den großen Kreis der Flurbereinigungsteilnehmer
  • Abwendung von Enteignungen einzelner Grundeigentümer
  • Vermeidung bzw. Minimierung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur (Grundstücks- und Wegenetzdurchschneidungen)

Bodenordnung

  • für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Neuordnung und Erschließung der Grundstücke
  • Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.
  • Schaffung klarer Rechts- und Eigentumsverhältnisse durch ein neues Liegenschaftskataster

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Den Unternehmensträgern Land NRW/Bundesrepublik Deutschland und Kreis Soest sollen die für das Unternehmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur sollen minimiert bzw. vermieden werden
  • Wirtschaftswegebau wird nur erforderlich, sofern dies durch den Ausbau der Straßen und der Neuordnung der Grundstücke erforderlich wird

Wie wird das Projekt finanziert?

Kostenträger:

  • Land Nordrhein-Westfalen
  • Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Kreis Soest

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft