Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind mehrere schwarze und gelbe Müllsäcke, die unsortiert am Straßenrand liegen.

Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Notifizierung)

Strengere Regelungen für die Verbringung von Kunststoffabfällen 

Seit dem 01.01.2021 gelten neue Einträge für Kunststoffabfälle in den Anlagen II, XIII und IX des Basler Übereinkommens und den Anhängen III, IIIA, IV und V der EG-Abfallverbringungsverordnung. Diese Änderungen wurden eingeführt, um die Kontrolle der Verbringung von Kunststoffabfällen zu verstärken.
 
Eine Übersicht über die neuen Codes und die strengeren Anforderungen an die Verbringung von Kunststoffabfällen geben das Merkblatt SAM mit Prüfschema sowie der Flyer SAM zur Änderung des Anhang VII-Dokuments.
Weiterführende Informationen sind zudem der Anlaufstellenleitlinie NR.12 zu entnehmen.
 
Die OECD hat die neuen Abfallcodes nicht durchgehend übernommen. Zu den Regelungen in den einzelnen OECD-Staaten ist eine Übersicht auf der OECD Website zu finden.

Allgemeines zum Notifizierungsverfahren

Das Notifizierungsverfahren ist mit einem Genehmigungsverfahren vergleichbar. Grundlage hierfür ist die Abfallverbringungsverordnung der Europäischen Union (Nr. 1013/2006).
Für die Abwicklung einer Notifizierung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung innerhalb der EU sind formell 30 Tage vorgesehen. In der Praxis kann das Verfahren länger dauern, weil mehrere Staaten ihre Einwilligung zu erteilen haben. Nur nach Erhalt der Einwilligung aller betroffenen Staaten ist eine Verbringung statthaft.

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter "Informationen zum Notifizierungsverfahren" im Downloadbereich. Hier sind auch Mustertexte zum Verbringungsvertrag und der bei der Exportnotifizierung notwendigen Bürgschaft zu finden.

Die Bearbeitung der Notifizierungen erfolgt seitens der Bezirksregierung Arnsberg weitgehend digital. Das Notifizierungsformular ist jedoch weiterhin im Original mit händischer Unterschrift der Notifizierenden Person zu übersenden. Die Notifizierungsunterlagen können per E-Mail über notifizierungen [at] bra [dot] nrw [dot] de (notifizierungen@bra [dot] nrw [dot] de) eingereicht werden. Sollte der komplette Notifizierungsantrag nicht in eine E-Mail mit üblichem Datenvolumen passen, wenden Sie sich bitte an notifizierungen [at] bra [dot] nrw [dot] de (notifizierungen@bra [dot] nrw [dot] de), um einen Cloudzugang zu erhalten; über diesen können Sie die Notifizierung dann übermitteln.