Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist eine grüne Wald- und Wiesenlandschaft.

Regionalplanung: Freiraumentwicklung

Trotz des hohen Stellenwertes, den das Thema "Freiraumschutz" in der öffentlichen Diskussion einnimmt, hat die Inanspruchnahme des Freiraums für andere Zwecke nicht spürbar nachgelassen.

Zur Steuerung und Begrenzung des Flächenverbrauchs wird seitens der Regionalplanung eine allgemeine Abgrenzung von Freiraum und Siedlungsraum vorgenommen, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung gegeben und lediglich eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Freiraum für Siedlungszwecke zugelassen.

Neben diesen quantitativen Instrumenten des Freiraumschutzes ist aber auch die Steigerung der Freiraumqualität ein wichtiges Handlungsfeld. Auf regionaler Ebene werden Bereiche festgelegt, die aufgrund ihrer standörtlichen Gegebenheiten und Potenziale schutzwürdige und schutzbedürftige Freiraumfunktionen erfüllen und diese in Qualität und Quantität nachhaltig bereitstellen.

Dafür macht der Regionalplan in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan sowohl mit seinen zeichnerischen Festlegungen als auch mit textlichen Zielen und Grundsätzen Vorgaben für den Freiraumschutz und die Freiraumentwicklung.

Diese Ziele und Grundsätze der Raumordnung setzen den Rahmen für die spätere Umsetzung bzw. Konkretisierung durch die Fachplanung und die kommunale Bauleitplanung.

Die verschiedenen Aufgaben des Freiraums und seine unterschiedlichen Nutzungen sind eng miteinander verknüpft und dürfen nicht voneinander losgelöst betrachtet werden. Es ist Aufgabe der Regionalplanung, ein möglichst konfliktfreies Neben- und Miteinander der Funktionen vorzubereiten. Im Einzelfall hat dann eine Abwägung in den fachgesetzlichen Verfahren zu erfolgen.