23. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in der Stadt Meschede
Mit Schreiben vom 30.03.2026 beantragt die WWB 16. Objektgesellschaft GmbH & Co. KG die Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis auf dem Gebiet der Stadt Meschede. Anlass ist die notwendige Errichtung eines neuen Hauptgebäudes für die Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises Die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes soll südlich der Bundesautobahn A 46, nördlich Im Schlahbruch / Breslauer Str. bzw. östlich Enster Weg / Galiläa erfolgen. Daneben sind weitere Betriebsgebäude, Lager- und Stellplatzflächen sowie eine Tankanlage vorgesehen.
Im rechtswirksamen Regionalplan ist der Bereich als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) festgelegt. Gegenstand der geplanten Änderung ist die Umwandlung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen (ASB-Z).
Mit der Änderung der zeichnerischen Festlegung ist auch die Ergänzung der Erläuterung zu Ziel 11 („Siedlungsbereiche für zweckgebundene Nutzungen“) verbunden.
Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Im formellen Aufstellungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes. Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates sowie der Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG wird hierzu Gelegenheit bestehen. Informationen zum Verfahrensstand sind auch jederzeit einsehbar auf der Seite zu den Änderungsverfahren für den Regionalplan.