Bezirksregierung
Arnsberg
03.03.2026

Antrag der RWE Power AG auf „Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme“ - Planfeststellungsbeschluss

Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses nach §§ 27a, 74 Abs. 4 und 5 VwVfG NRW und § 27 Abs. 1 UVPG

Auf Grundlage der §§ 52 Abs. 2a i. V. m. 57a und 48 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) und der §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Anlage 1 Nrn. 13.3, 13.7, 17.1.3 und 19.8.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde durch den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 29.01.2026 (Az. 60.90.02-001/2024-006) der Rahmenbetriebsplan der RWE Power AG, RWE Platz 2, 45141 Essen vom 26.06.2024 für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme zugelassen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen, die über die in den ausgelegten Antragsunterlagen dargestellten Schutzvorkehrungen hinausgehen. Zudem wurde in dem Planfeststellungsbeschluss über die im Verfahren erhobenen Einwendungen entschieden.

  

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Ausfertigung des festgestellten Plans stehen in der Zeit vom 17.03.2026 bis zum 30.03.2026 (einschließlich) entsprechend des § 27b Abs. 1 Nr. 1 VwVfG NRW auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter

https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen

sowie auf der Internetseite des zentralen Portals Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen (§ 20 UVPG)

www.uvp-verbund.de/nw

zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. 

Des Weiteren liegen die vorgenannten Unterlagen im vorgenannten Zeitraum gemäß § 27b Abs. 1 Nr. 2 VwVfG NRW in den Städten Dormagen, Elsdorf und Voerde zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Adressen und Geschäftszeiten können dem beigefügten Bekanntmachungstext entnommen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss einschließlich der wasserrechtlichen Erlaubnisse wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die wasserrechtlichen Erlaubnisse gelten mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der 

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie für NRW, Dezernat 61,
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
oder
registratur-do [at] bra [dot] nrw [dot] de (registratur-do@bra [dot] nrw [dot] de)

angefordert werden (§ 74 Abs. 5 Satz 4 VwVfG).

Die Bekanntmachung des Plans und des Planfeststellungsbeschlusses wird neben der Bekanntmachung bei der Bezirksregierung Arnsberg und auf dem UVP-Portal NRW auch in den 21 betroffenen Kommunen ortsüblich erfolgen. Dies sind die Städte und Gemeinden Bedburg, Bergheim, Dinslaken, Dormagen, Duisburg, Düsseldorf, Elsdorf, Emmerich am Rhein, Grevenbroich, Kalkar, Kleve, Krefeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Rees, Rheinberg, Rommerskirchen, Voerde, Wesel, Xanten.