Bezirksregierung
Arnsberg
12.09.2024

Freistellungsantrag gem. § 23 AEG der Stadt Lippstadt für das ehemalige Unionsgelände (Gemarkung Lippstadt, Flur 39)

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz

Die Stadt Lippstadt hat mit Antrag vom 13.08.2024 (Eingang: 15.08.2024) die Freistellung von Bahnbetriebszwecken gem. § 23 AEG für elf Flurstücke in Lippstadt auf dem ehemaligen Unionsgelände (Gemarkung Lippstadt, Flur 39) beantragt. Einzelheiten sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen, die unter Downloads heruntergeladen werden kann.