11.08.2026
Freistellungsantrag gemäß § 23 AEG der Stadt Kreuztal
Die Stadt Kreuztal hat mit Antrag vom 26.11.2025 (Eingang: 26.11.2025, vollständig: 31.07.2026), die Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG für sieben Flurstücke in Kreuztal beantragt. Einzelheiten sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen, die unter Downloads heruntergeladen werden kann.