Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen (Deichschutzverordnung)
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt als zuständige obere Wasserbehörde gemäß § 82 Abs. 3 S. 1 LWG durch ordnungsbehördliche Verordnung weitergehende Regelungen zum Schutz von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen zu treffen (Deichschutzverordnung).
Sie erhalten bis zum 08.05.2026 die Möglichkeit, Anregungen und fachliche Anmerkungen zum Verordnungsentwurf abzugeben.
Soweit von Ihnen einzelne Änderungen oder Formulierungen vorgeschlagen bzw. formuliert werden, bitte ich diese jeweils kurz zu begründen und Ihre Anregungen und Anmerkungen per E-Mail an kevin [dot] schmunk [at] bra [dot] nrw [dot] de (kevin [dot] schmunk@bra [dot] nrw [dot] de) zu übersenden.
Bevor diese Verordnung erlassen wird, erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Es handelt sich bei dieser Beteiligung nicht um eine förmliche Beteiligung.
Im Auftrag
gez. Schmunk