Planfeststellungsantrag der Wilhelm Hennewig Baustoffgroßhandel und Transporte GmbH
Die Wilhelm Hennewig Baustoffgroßhandel und Transporte GmbH (Dorstener Str. 800, 45721 Haltern am See) hat am 07.05.2026 einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a und 57a Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe des § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Zulassung eingereicht. Betroffen von dem Vorhaben ist die Stadt Dorsten.
Der eingereichte Rahmenbetriebsplan sieht die Erweiterung des Tagebaubetriebs „Am Freudenberg II“ zur Gewinnung von Quarzsand vor.
Zweck des Vorhabens ist die Fortführung der Gewinnung von grundeigenen Quarzsanden in neu zu erschließenden, angrenzenden Flächen. Der Tagebau soll dafür in östlicher Richtung um ca. 300 m erweitert werden.
Gem. § 1 Nr. 1 lit. b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist für betriebsplanpflichtige Vorhaben im Tagebau mit einer Größe der beanspruchten Abbaufläche von 25 ha oder mehr ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Dies ist im vorliegenden Verfahren der Fall. Zur Zulassung der Erweiterung des Tagebaus „Am Freudenberg II“ bedarf es deswegen eines Rahmenbetriebsplanverfahrens gemäß § 52 Abs. 2a BBergG in Form eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) steht in der Zeit vom 02.06.2026 bis einschließlich zum 01.07.2026 unter der Rubrik „Downloads“ zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.
Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit den Plan während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Dorsten (Rathaus der Stadt Dorsten, Vermessungsamt, Halterner Straße 28, 46284 Dorsten) physisch einzusehen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 21 Abs. 2 UVPG), das ist bis einschließlich zum 03.08.2026 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie für NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund, oder bei der Auslegungsstelle Einwendungen vorbringen.
Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dorsten (Ausgabe 14 aus 2026) sowie im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg (Ausgabe vom 30.05.2026) wird verwiesen.