Planfeststellungsbeschluss für die 8. Umlegung der LNr. 001/016 in Herne-Holsterhausen
Gegenstand des Vorhabens ist der Bau einer Gasleitung, die anfänglich für ca. 50 m durch einen Privatweg entlang eines ortsansässigen Bauunternehmens läuft, ehe sie in westliche Richtung für ca. 110 m durch die Straße „An der Ziegelei“ führt. Der Straße folgt die Leitung anschließend für rd. 455 m in nordwestliche Richtung. Ab der Kreuzung mit der Straße „In der Siedlung“ verläuft die Trasse für rd. 200 m nach Südwesten der Straße folgend, wo sie nach rd. 200 m in die „Bielefelder Straße“ weiterführt. Dort verläuft die Leitung rd. 170 m bis in die „Julia Straße“. Entlang dieser Straße, über eine Länge von rd. 400 m, läuft die Leitung bis zum Einbindepunkt mit der Bestandsleitung, der sich südlich der dortigen Gleise befindet. Der Rohrlagerplatz befindet sich auf einem brachliegenden Gelände an der „Rottbruchstraße“.
Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht:
Stadt Herne – Gemarkung Holsterhausen.
In dem Verfahren erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Verbände. Die Stellungnahmen und Anregungen sind sorgfältig geprüft und abgewogen worden. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Der Beschluss und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom 19. September 2025 bis einschließlich zum 05. Oktober 2025 auf der in der Bekanntmachung genannten Internetseite zugänglich gemacht.
Der Planfeststellungsbeschluss gilt nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Zugänglichmachung im Internet als bekanntgegeben.
Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen.