20.08.2024
Planfeststellungsverfahren Neubau der Ortsumgehung L667n in Hamm-Rhynern auf dem Gebiet der Stadt Hamm und der Gemeinde Bönen
Der Vorhabenträger Straßen NRW reichte mit Antrag vom 01.08.2024 die Planfeststellungsunterlagen ein. Nun erfolgt nach eingehender Prüfung die Auslegung der Planunterlagen. Gemäß §38 StrWG i.V.m. § 3 PlanSiG erfolgt die Auslage durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung. Zeitgleich wird jeweils eine Ausfertigung der Planunterlagen in der Gemeinde Bönen und der Stadt Hamm ausliegen (siehe Bekanntmachungstext).
Während des Auslegungszeitraums vom 26.08.2024 bis 25.09.2024 finden Sie die Unterlagen zur Planfeststellung nebst Bekanntmachungstext im Downloadbereich.
Einwendungen können schriftlich bis zum 25.10.2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg oder in den Gemeinen erhoben werden.
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