Helfer*innenprogramm für Ganztags- und Betreuungsangebote – Aufholen nach Corona
Das Land NRW verlängert das „Helfer*innenprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote – Aufholen nach Corona“ vom 01.01.2023 bis zum 31.07.2023, um Grund- und Förderschulen im offenen bzw. gebundenen Ganztag durch zusätzliche Personalmaßnahmen in ihrer pädagogischen und organisatorischen Arbeit zu unterstützen.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger*innen öffentlicher Schulen sowie Träger*innen genehmigter Ersatzschulen.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind zusätzliche Personalmaßnahmen im pädagogischen und organisatorischen Bereich in Grundschulen mit offenem Ganztag und Förderschulen mit offenem und gebundenen Ganztag. Die OGS-Helfer*innen leisten einen wichtigen Beitrag in den Grund- und Förderschulen bei der Umsetzung der Hygienekonzepte und unterstützen bei pädagogischen Tätigkeiten, die das Ziel haben, die durch die Corona-Pandemie entstandenen kognitiven, emotionalen und sozialen Rückstände aufzuarbeiten.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung. Die einzelnen Pauschalen können dem Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.12.2022, Bass 11-02 Nr. 44, entnommen werden (Nr. 5.4.1).
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Bei eigenständigen Angeboten müssen die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur eigenverantwortlichen Durchführung von schulischen Ganztagsangeboten erfüllt sein. Ebenso muss der personelle Einsatz in Ganztags- und Betreuungsangeboten gemäß BASS 12-63 Nr. 2 stattfinden, d.h. ausschließlich für Schüler*innen der Klassen 1 bis 4 sowie Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 an Förderschulen mit offenen Ganztags- und Betreuungsangeboten und für alle Schüler*innen an Förderschulen im gebundenen Ganztag.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragsformular Anlage 1 nebst Anlage 5.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Antragstermin ist der 01. Februar 2023 mit den gemeldeten Schülerzahlen zum Stichtag 15.10.2022 für das Schuljahr 2022/2023 für die Zuwendungen gemäß BASS 11-02 Nr. 19 (kurz: OGS).
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 48, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung v. 10.08.2021 , Bass 11-02 Nr. 44
- Änderungserlass vom 20.12.2021, Bass 11-02 Nr. 44
- Änderungserlass vom 22.02.2022, Bass 11-02 Nr. 44
- Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.06.2022, Bass 11-02 Nr. 44
- Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.12.2022, Bass 11-02 Nr. 44
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