Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person tippt Daten in einen Taschenrechner ein, über dem mehrere Symbole wie ein Auto etc. in der Luft schweben.

Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten

Klassenfahrten, Schüleraustausch, Wandertage und Studienfahrten (im Folgenden: Schulfahrten) sind unverzichtbar für ein vielfältiges Schulleben. Sie bieten den Schülern die einmalige Gelegenheit, über den normalen Alltag hinaus, persönliche und soziale Kompetenzen weiterzuentwickeln.

Die Schulleitungen genehmigen die Schulfahrten und stellen deren Finanzierung mit den Haushaltsmitteln aus dem jährlichen Schulbudget sicher. Diese Mittel sind als Auslagenersatz für die entstandenen Reisekosten der Lehrkräfte vorgesehen.

 

Bearbeitungsstand Juli 2026

Zurzeit werden die Reisekostenanträge mit dem Eingangsdatum März 2026 bearbeitet.

Um Verzögerung bei der Bearbeitung zu vermeiden, senden Sie bitte Ihre Anfragen an das Funktionspostfach schulfahrten [at] bra [dot] nrw [dot] de (schulfahrten@bra [dot] nrw [dot] de).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie als Lehrkraft oder Begleitperson (im Auftrag der Schule) mit Schülern auf Schulfahrt waren, können sie einen Antrag auf Erstattung von Reisekosten einreichen.

Sofern Ihre Schule im Regierungsbezirk Arnsberg liegt, ist die Bezirksregierung für Sie zuständig.

Nur eine Ausnahme gibt es: Für Schulfahrten an Grundschulen ist das jeweilige Schulamt zuständig.

Reisekosten sind persönliche Kosten. Dementsprechend muss das eigene Bezügekonto im Antrag angegeben werden.

Es können lediglich die tatsächlich entstandenen Ausgaben geltend gemacht werden. Dabei sind dem Antrag zwingend die entsprechenden Belege beizufügen. Eine Erstattung ohne Belege ist nicht möglich.

Reisekosten setzen sich vorrangig aus den folgenden Komponenten zusammen und werden Ihnen dahingehend ersetzt:

  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten für die An- und Abreise
  • Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen
  • Nebenkosten (beispielsweise Kurtaxe, Eintrittsgelder, o. ä.).

Weitergehende Hinweise zu den erstattbaren Reisekosten sind im „Merkblatt zu Schulfahrten“ zu finden.

Für die Einreichung verwenden Sie bitte das aktuelle Antragsformular. Dieses finden Sie im Downloadbereich. Den Antrag können Sie uns nur über den Postweg zusenden.

Die Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Reise. Für die Fristwahrung ist das Datum maßgeblich, an dem der Antrag in der Bezirksregierung Arnsberg oder in Ihrer Schule eingegangen ist (Eingangsstempel).

Nach Fristablauf ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Die Erstattung erfolgt für Schulfahrten ab 01.01.2026 nur noch auf Grundlage des Reisekostengesetzes Nordrhein-Westfalen (Landesreisekostengesetz – LRKG).

Zuvor durchgeführte Schulfahrten ins Ausland werden gemäß der Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dienstlich veranlasstem Auslandsaufenthalt (Auslandskostenerstattungsverordnung – AKEVO) erstattet.