Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

mit einer oder mehreren Betriebsstätten in Nordrhein-Westfalen.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung für wirtschaftlich Tätige:
Für die Antragstellung benötigen Sie zwingend eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese wird zentral vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an wirtschaftlich Tätige in der Regel automatisch erteilt.
Sollte Ihnen die W-IdNr. noch nicht zugeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter NRW direkt:
Telefonnummer: 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Was wird gefördert?

  • Beratungsleistungen zu Erschließungsmöglichkeiten aktueller und künftiger unvermeidbarer Abwärmepotenziale in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes sowie aus Rechenzentren zur Einspeisung in ein neues oder vorhandenes Wärmenetz zur Gebäudeversorgung

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

30 Beratungstage (Erstberatung):

  • maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 27.000 Euro. 

Bei Projektanbahnung:

  • weitere 70 Beratungstage bis zu einer Förderhöchstgrenze von 63.000 Euro.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Beratungsleistungen müssen unabhängig und anbieterneutral sein. Die Beratungsperson darf nicht mit den Antragstellenden wirtschaftlich verflochten sein und keine wirtschaftlichen Interessen an bestimmten Technologieanbietern haben. Eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung ist mit der Antragstellung einzureichen. 

Die Beratungen und Untersuchungen haben durch eine qualifizierte Beraterin oder einen qualifizierten Berater zu erfolgen. 

Die Förderung wird je Betriebsstätte nur einmal gewährt und muss sich auf eine oder mehrere Betriebsstätten in Nordrhein-Westfalen beziehen.

Die Beratungsleistungen sollen auf das Ziel der wirtschaftlichen Auskopplung unvermeidbarer Abwärme in ein Wärmenetz hinführen. Die Beratungsleistung muss eine oder mehrere der folgenden Leistungen umfassen: 

  • Erhebung und Bewertung von aktuellen und zukünftigen unvermeidbaren Abwärmepotenzialen,
  • Konzepte und wirtschaftliche Bewertung zur Nutzbarmachung sowie
  • Koordinierung, Vorbereitung und Ausschreibung von Machbarkeitsstudien. 

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab:

  • Kostenvoranschlag / Angebot einholen
  • Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag / Angebot hochladen
    Achtung: Bei einigen Förderanträgen müssen Sie keine Kostenvoranschläge / Angebote mehr hochladen!
  • Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
  • Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde)
  • Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Link im Bescheid)
  • Beauftragung der Umsetzung
  • Nach Abschluss der Umsetzung: Ausfüllen des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises (Link im Zuwendungsbescheid)
  • Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg: gegebenenfalls Anforderung von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
  • Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Konto

Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie die E-Mailadressen progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) beziehungsweise progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten diese E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Liegt Ihnen zur positiven Erstberatung schon ein Zuwendungsbescheid vor?
Dann nutzen Sie bitte dieses Antragsformular:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:

Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?