Überwachung von Gashochdruckleitungen
Gashochdruckleitungen - Anzeigeverfahren und Überwachung
Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Nordrhein-Westfalen landesweit zuständig für Gashochdruckleitungen, die als Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes der Versorgung mit Gas dienen (öffentliche Gasversorgung) und für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind; sie unterliegen der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV). Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die mit den Leitungen der öffentlichen Gasversorgung verbundenen Hochdruck-Werksleitungen industrieller Gaskunden.
Zu den Gashochdruckleitungen gehören alle dem Leitungsbetrieb dienenden Einrichtungen, insbesondere Verdichter-, Entspannungs-, Regel- und Messanlagen sowie Leitungen und Leitungssysteme zur Optimierung des Gasbezugs und der Gasdarbietung.
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Gashochdruckanlagen ist anzeigepflichtig. Zum Nachweis der Sicherheit der Anlagen hat der Betreibende der Bezirksregierung in den vorgegebenen Fristen die Vorab- und Schlussbescheinigung eines*einer dafür anerkannten Sachverständigen vorzulegen.
Die Bezirksregierung überwacht die Einhaltung der in den erteilten Genehmigungen und der GasHDrLgtV festgelegten Betreiberpflichten.
Alle Anfragen bzgl. o.g. Themen sind an die Funktionsadresse gas-infra-tech [at] bra [dot] nrw [dot] de (gas-infra-tech@bra [dot] nrw [dot] de) zu richten.