Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen
Welche Bedeutung hat die kommunale Wärmeplanung für die Erreichung der Klimaziele?
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Da der Wärmesektor einen erheblichen Anteil am Endenergieverbrauch und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen verursacht, ist eine langfristige und koordinierte Planung der zukünftigen Wärmeversorgung erforderlich. Die kommunale Wärmeplanung soll den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Wärmesektor bis zum Jahr 2045 leisten. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden auf Bundes- und
Landesebene entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes bildet den bundesweiten Rechtsrahmen für die kommunale Wärmeplanung und definiert die grundlegenden Anforderungen zur Transformation der Wärmeversorgung. Das Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein - Westfalen (LWPG NRW) ergänzt diese Vorgaben auf Landesebene, indem es die Zuständigkeiten, Verfahren und die praktische Umsetzung der Wärmeplanung in NRW regelt.
WER SIND DIE BETEILIGTEN?
Die Abteilung 6 - Bergbau und Energie für NRW der Bezirksregierung Arnsberg ist mit landesweiter Zuständigkeit bei der Umsetzung der Wärmeplanungsgesetze des Bundes und Landes in NRW für zwei Aufgaben zuständig:
Die Auszahlung des Belastungsausgleichs (sog. Konnexitätsauszahlung) für die kommunale Wärmeplanung nach dem Landeswärmeplanungsgesetzes NRW.
Die Überwachung der Pflichten von Wärmenetzbetreibern gemäß Teil 3 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) des Bundes.
Daneben nimmt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) in NRW im Zuge der kommunalen Wärmeplanung verschiedene Aufgaben wahr.
Für weitere Informationen rufen Sie bitte den Link zur Themenseite Kommunale Wärmeplanung des LANUK auf.