Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von Building Information Modeling zur Verbesserung der energetischen Qualität von klimagerechten Gebäuden

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Implementierung von Buildung Information Modeling (BIM) in den Planungsprozess für den Neubau und die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden nach den Bestimmungen von Nummer 6.4.2 der Richtlinie

Wie viel Förderung gibt es?

maximal 60 Prozent der Besonderen Leistungen zur BIM-Methode (gemäß Anlage zur Richtlinie); maximaler Fördersatz bei Unternehmen je nach deren Größe

15.000 Euro beziehungsweise 18.000 Euro (bei zusätzlicher digitaler Erfassung des Bestands) je Bauvorhaben; maximal 20 Prozent der Planungsausgaben nach HOAI

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Nur in Verbindung mit einem Antrag nach Nr. 6.4.2 der Richtlinie

  • Gefördert wird die Implementierung von Buildung Information Modeling (BIM) in den Planungsprozess für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden des Standards „KlimaGebäude.NRW“ nach den Bestimmungen der Nr. 6.4.2.
  • Förderfähig sind ausschließlich BIM-Planungsleistungen, die einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäude leisten. Die Leistungen richten sich nach der HOAI und der Anlage zum Fördergegenstand.
  • Eine Kopie des Bauteilverzeichnisses sowie gegebenenfalls ein koordiniertes ifc-Datenmodell mindestens im Modellierungsgrad MDG 300 sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
  • Pro Antragsteller sind jährlich maximal zwei Bauvorhaben mit BIM-Planungsleistungen förderfähig. Bauvorhanden mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen werden nur einmal gefördert.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal zehn Anlagen).
    Bestätigung der wahrheitsgemäßen Anlagen: Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen bzw. per Post zusenden.
    Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen. Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann in diesem Jahr jederzeit gestellt werden.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular für „KlimaGebäude.NRW in Verbindung mit Building Information Modeling“ möglich.