Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Was wird gefördert?

Erwerb von Lastenfahrrädern und elektrischen Lastenfahrrädern in der Grundausstattung nebst einem festverbauten Transportaufbau 

(zum Beispiel: Long John, Longtail, Schwertransporter, Trike)

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.
Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

 

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.
Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

Nicht gefördert werden (Anhänger und Lieferbikes):

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.
Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

 Bildnachweis: ElektroMobilität NRW

Wie viel Förderung gibt es?

Elektrische Lastenfahrräder

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. 

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
    • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.000 Euro
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem GkG NRW und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
    • 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro

Lastenfahrräder (ohne Motor)

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • 500 Euro je Lastenrad

Unterschreiten die zuwendungsfähigen Ausgaben den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer aufweisen.

Außerdem muss eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • verlängerter Radstand oder
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung müssen Antragsberechtigte nachweisen, dass sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben.

Pro Antragsberechtigtem sind bis zu fünf Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen). 
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!). 
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Elektrisches Lastenrad: 

Zum Antragsformular

Lastenfahrrad (ohne Motor):

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?