Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von Elektrolyseuren und Wasserstoffspeichern

Aktuelle Hinweise

Mit Datum vom 22.03.2022 wurde die Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität novelliert; diese ist am 01.04.2022 in Kraft getreten. 
Die Förderung wurde um weitere Antragsgegenstände erweitert.

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Service-Hotline von NRW direkt

Emissionsarme Mobilität
Telefon 0211 837-1928

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens die Service-Hotline nur eingeschränkt erreichbar ist.
Sie helfen uns daher sehr, wenn Sie von Sachstandsanfragen zu Ihren Förderanträgen absehen.

Wir sind bemüht, Ihre Anträge/Verwendungsnachweise schnellstmöglich zu bearbeiten, mit längeren Wartezeiten bis zur Auszahlung muss gerechnet werden.

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 64

Weitere Fördermöglichkeiten der Elektromobilität finden Sie hier: NRW.BANK.Elektromobilität (nrwbank.de)

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Personengesellschaften
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Was wird gefördert?

Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff in Verbindung mit einer noch zu errichtenden oder in Ergänzung einer nicht öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle, ergänzend Wasserstoffspeicher

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Elektrolyseur inklusive Wasseraufbereitung und Gastrocknung
  • Niederdruck-Wasserstoffspeicher zum Beispiel als Pufferspeicher
  • Niederdruck-Kompressor
  • Wärme- und Sauerstoffauskopplung
  • Fundament
  • Planung
  • Netzanschluss, Trafo
  • Wasser-/Abwasseranschluss
  • Installations- und Baumaßnahmen, Planungskosten (nur im Zusammenhang mit der Elektrolyse)

Wie viel Förderung gibt es?

Maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 2 Millionen Euro je Anlagesystem.

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Der Elektrolyseur muss mit erneuerbarem Strom betrieben werden.

Die Anlage muss grundsätzlich für den Bereich Verkehr und Mobilität verwendet werden. Der erzeugte Wasserstoff muss für die Belieferung nicht öffentlich zugänglicher Tankstellen eingesetzt werden.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
  3. Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? 
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres.emob[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  4. Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  5. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  6. Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  7. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Kontaktmöglichkeit: progres.emob[at]bra.nrw.de

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 22. März 2022