
Förderung von Lastenfahrrädern
Aktuelle Hinweise
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund eines technischen Problems können nach der Antragstellung zurzeit keine Eingangsbestätigungen verschickt werden.
Nachdem die Störung behoben ist, wird umgehend automatisch eine Eingangsbestätigung verschickt.
Bitte sehen Sie daher von einer doppelten Antragstellung ab. Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald die Störung behoben ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Förderung wurde um weitere Antragsgegenstände erweitert.
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Service-Hotline von NRW direkt
Emissionsarme Mobilität
Telefon 0211 837-1928
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens die Service-Hotline nur eingeschränkt erreichbar ist.
Sie helfen uns daher sehr, wenn Sie von Sachstandsanfragen zu Ihren Förderanträgen absehen.
Wir sind bemüht, Ihre Anträge/Verwendungsnachweise schnellstmöglich zu bearbeiten, jedoch kann die Wartezeit bis zur Auszahlung mehr als 12 Wochen betragen.
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 64
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Personengesellschaften
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Was wird gefördert?
Lastenfahrräder, elektrische Lastenfahrräder
(zum Beispiel: Long John, Longtail, Schwertransporter, Trike)
Nicht gefördert werden (Anhänger und Lieferbikes):
Bildnachweis: ElektroMobilität NRW
Wie viel Förderung gibt es?
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Lastenfahrräder:
- 500 Euro
- Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften
Elektrische Lastenfahrräder:
- 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 2.100 Euro
- Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Elektrische Lastenfahrräder:
- 60 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 4.200 Euro
- Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Werden die zuwendungsfähigen Ausgaben unterschritten, wird keine Förderung gewährt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen Lastenfahrrädern in der Grundausstattung, die folgende Kriterien erfüllen:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrer und verlängerter Radstand oder
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
- Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres.emob [at] bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob [at] bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Sie können nun die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Elektrisches Lastenrad:
Lastenfahrrad (ohne Motor):
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 22. März 2022
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Google, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: