Bezirksregierung
Arnsberg
Ein elektrisches Lastenfahrrad steht auf einer Straße

Förderung von Lastenfahrrädern

Aktuelle Hinweise

Weitere Fördermöglichkeiten der Elektromobilität finden Sie hier: NRW.BANK.Elektromobilität (nrwbank.de)

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb von Lastenfahrrädern und elektrischen Lastenfahrrädern
(zum Beispiel: Long John, Longtail, Schwertransporter, Trike)

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

 

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

Nicht gefördert werden (Anhänger und Lieferbikes):

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

Abgebildet ist ein Lastenfahrrad.

 Bildnachweis: ElektroMobilität NRW

Wie viel Förderung gibt es?

Elektrische Lastenfahrräder

Für Antragsberechtigte:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Förderquote:

  • 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.100 Euro

 

Für Antragsberechtigte:

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Förderquote:

  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.200 Euro

Lastenfahrräder

Für Antragsberechtigte:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben

Förderhöhe:

  • 500 Euro je Lastenrad

Werden die zuwendungsfähigen Ausgaben unterschritten, wird keine Förderung gewährt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Gefördert wird der Erwerb von fabrikneuen Lastenfahrrädern in der Grundausstattung.

Für die Nutzlast muss gelten:

  • Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer

Außerdem muss eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • verlängerter Radstand oder
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Antragsberechtigte müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung einen Wohnsitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung im Land Nordrhein-Westfalen haben werden.

Pro Antragsberechtigtem sind bis zu fünf Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
  • Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von
    progres.emob [at] bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob [at] bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
  • Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Elektrisches Lastenrad: 

Zum Antragsformular

Lastenfahrrad (ohne Motor):

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:

Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW vom 31. März 2023