Förderung von Netzanschlüssen für Garagen- und Stellplatzkomplexe
Aktuelle Hinweise
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Was wird gefördert?
Förderung von Netzanschlüssen, die sich auf einen örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex mit mindestens vier Stellplätzen beziehen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Netzanschlüsse
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
- Baukostenzuschüsse
- Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens
- Notwendige Änderungen am Verteilerkasten oder Errichtung eines neuen Verteilerkastens
- Tiefbau
- Fundament
- Wiederherstellung der Oberfläche
Ladeinfrastruktur (Ladesäule/Wallbox) wird über diesen Antrag nicht gefördert.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderhöhe beträgt:
- maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- bis maximal 15.000 Euro.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Der geförderte Netzanschluss bezieht sich auf einen örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex mit mindestens vier Stellplätzen.
Das Alter der Garagen, beziehungsweise der Stellplätze muss mindestens zwei Jahre betragen.
Es darf nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) über dieses Förderprogramm gefördert werden.
Voraussetzung für die Zuwendung ist ein Nachweis über die Errichtung von mindestens einem nicht öffentlichen Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung.
Wird zusätzlich ein Antrag auf Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gestellt, werden die Kosten für den Netzanschluss bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben der Ladeinfrastruktur nicht berücksichtigt. Die Kosten für den Netzanschluss müssen separat ausgewiesen werden.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Kostenvoranschlag bzw. Angebot hochladen. Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
- Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres.emob[at]bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres.emob[at]bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
- Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Tel. 0211 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
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