Förderung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur
Wichtige Mitteilung
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Das Förderprogramm war bis zum 30.06.2022 befristet.
Ab sofort können Anträge für öffentliche Ladepunkte größer 50 kW wieder über die Richtlinie Emissionsarme Mobilität Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gestellt werden.
Das Förderprogramm war bis zum 30.06.2022 befristet.
Ab sofort können Anträge für öffentliche Ladepunkte größer 50 kW wieder über die Richtlinie Emissionsarme Mobilität Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gestellt werden.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Erster Aufruf zur Antragseinreichung vom 02.05.2022 gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 21. April 2022
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