Förderung eines Aktivierungs-Gutscheins Heizungstausch
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- juristische Personen des privaten Rechts, beispielweise in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, Bürgerenergiegenossenschaften, Hochschulen oder Verbände *
*Ausgeschlossen sind Berufsverbände (Zusammenschluss von Personen aus demselben Beruf, der deren spezifische Interessen vertritt, sie berät und unterstützt, auch in der Rechtsform eines e.V., einer Kammer oder einer anderen Rechtsform).
Was wird gefördert?
Durchführung öffentlicher, für Bürgerinnen und Bürger vollständig kostenfreier Informationsveranstaltungen in Präsenz zum Heizungstausch
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
- 10 Euro je nachgewiesenem Teilnehmenden.
- Förderung erfolgt ab einer Teilnehmendenzahl von 25 ab dem ersten Teilnehmenden.
- Förderhöchstgrenze beträgt 750 Euro je Veranstaltung.
- Je Multiplikator werden innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt höchstens fünfzehn Veranstaltungen gefördert.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Informationsveranstaltungen müssen durch Multiplikatoren mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Organisatorische Voraussetzungen:
- Die Referierenden sind fachkundig (Beurteilung anhand der auf Nachfrage ggf. vorzulegenden Präsentationsunterlagen) und treten produkt- und technologieneutral auf und
- die Veranstaltung hat eine Mindestdauer von 60 Minuten ohne Pausen und
- die Teilnehmenden werden mittels einer datenschutzkonform geführten Anwesenheitsdokumentation erfasst. Als Teilnehmende gelten ausschließlich Bürgerinnen und Bürger; Referierende sowie Personal des Veranstalters werden nicht berücksichtigt.
Inhaltliche Voraussetzungen:
- Einen Überblick über klimafreundliche Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude geben und
- Technische und bauliche Anforderungen an den Heizungstausch im Gebäudebestand darstellen und
- Aktuelle Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene für den Heizungstausch aufzeigen und
- Planungs- und Verfahrensschritte beim Heizungstausch erklären.
Vorzuhaltende Nachweise:
- Anwesenheitsdokumentation mit Angabe von Ort und Zeit der Veranstaltung,
- Präsentationsunterlagen und
- Qualifikationsnachweise der Referierenden
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Förderverfahren läuft grundsätzlich komplett digital ab:
- Kostenvoranschlag / Angebot einholen
- Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag / Angebot hochladen
Achtung: Bei einigen Förderanträgen müssen Sie keine Kostenvoranschläge / Angebote mehr hochladen! - Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bewilligungsbehörde)
- Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis (Link im Bescheid)
- Beauftragung der Umsetzung
- Nach Abschluss der Umsetzung: Ausfüllen des Auszahlungsantrages/Verwendungsnachweises (Link im Zuwendungsbescheid)
- Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg: gegebenenfalls Anforderung von Auftragsbestätigungen und Rechnungen
- Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Konto
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Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
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vom 20. August 2026