Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

  • Implementierung von Buildung Information Modeling (BIM) in den Planungsprozess für den Neubau und die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • maximal 60 Prozent der Besonderen Leistungen zur BIM-Methode (gemäß Anlage zur Richtlinie); maximaler Fördersatz bei Unternehmen je nach deren Größe 15.000 Euro beziehungsweise 18.000 Euro (bei zusätzlicher digitaler Erfassung des Bestands) je Bauvorhaben; maximal 20 Prozent der Planungsausgaben nach HOAI

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Nur in Verbindung mit einem Antrag nach Nr. 6.5.2 der Richtlinie - KlimaGebäude.NRW

  • Förderfähig sind ausschließlich BIM-Planungsleistungen, die einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäude leisten. Die Leistungen richten sich nach der HOAI und der Anlage zum Fördergegenstand.
  • Eine Kopie des Bauteilverzeichnisses sowie gegebenenfalls ein koordiniertes ifc-Datenmodell mindestens im Modellierungsgrad MDG 300 sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
  • Pro Antragsteller sind jährlich maximal zwei Bauvorhaben mit BIM-Planungsleistungen förderfähig. Bauvorhanden mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen werden nur einmal gefördert.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von   im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann bis zum 04.12.2023 gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.