
Förderung von Wärmekonzepten für Quartiere
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen sowie
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
Energie- und Wärmekonzepte inklusive hierfür erforderlicher Vorprüfungen und Untersuchungen für
- Neubau- und Bestandsquartiere, die verschiedene Lösungsvarianten zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 untersuchen, mit mindestens
- 20 Wohneinheiten im Einfamilien- oder Doppelhaus-Bereich oder
- 30 Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus-Bereich.
Quartiere, die darüber hinaus auch Nichtwohneinheiten umfassen, sind ebenfalls förderfähig.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
- maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 45.000 Euro.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
In den Konzepten sind mindestens drei unterschiedliche Möglichkeiten der Wärmeversorgung im Quartier zu untersuchen. Folgende Aspekte müssen konzeptionell untersucht werden:
- Einbindung unterschiedlicher erneuerbarer Wärmequellen zur Wärmeerzeugung
- Darstellung unterschiedlicher energetischer Gebäudestandards. Im Neubau muss unter anderem mindestens Effizienzhaus 40 umgesetzt, für Bestandsgebäude unter anderem mindestens Effizienzhaus 55 umgesetzt werden.
- Untersuchung von Anforderungen an Kühlung der Gebäude
- Berücksichtigung von Wärme- und Strom-Speichertechnologien
- Sektorenkopplung/Einbindung Mobilität
- Monitoring der Energieverbräuche der Gebäude
Im Ergebnis soll das Wärmekonzept eine Lösungsoption zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 zu geringsten CO2-Vermeidungskosten aufzeigen, dabei sind neben den Investitionskosten auch die Wärmegestehungskosten zu berücksichtigen.
Die Konzepte, Beratungen und Untersuchungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein und haben durch eine qualifizierte Beraterin oder einen qualifizierten Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beratungspersonen, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich der Erstellung von Energiekonzepten innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
Die Förderung wird je Quartier nur einmal gewährt.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Zum AntragsformularBei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr)