Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Ladesäule neben einer Stellfläche für Fahrzeuge

Förderung von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur - Aufruf zur Antragseinreichung Frühjahr 2023

Wichtige Mitteilung

26.09.2023

Anträge für öffentliche Schnellladeinfrastruktur können nunmehr über den „Aufruf zur Antragseinreichung Herbst 2023“ gestellt werden. 

18.08.2023

Das Rankingverfahren für den Aufruf ist abgeschlossen; Bescheide werden in Kürze zugestellt.
Aufgrund der sehr großen Nachfrage kann allerdings nur ein Teil der vorliegenden Anträge positiv beschieden werden. 
Das Ministerium plant zeitnah einen weiteren Aufruf. Informationen hierzu werden in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

01.05.2023

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Aufgrund der großen Resonanz der Antragseingänge zum Zweiten Aufruf ist mit einer längeren Antragsprüfungsdauer und Bearbeitungszeit für die Rankingbildung zu rechnen. Wir bitten Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Ab Juli werden wir neue Informationen an dieser Stelle für Sie bereitstellen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

  • Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung vom 02.03.2023 gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen; Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 21. April 2022