Bezirksregierung
Arnsberg

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

  • Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung von wärmegeführten Geothermie-Projekten.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.

Für Unternehmen sowie Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, wenn diese wirtschaftlich tätig im Sinne des europäischen Beihilfenrechts sind, beträgt die Förderhöhe zunächst:

  • maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

Bei Projekten im Auftrag kleiner Unternehmen kann die Beihilfeintensität 

  • um bis zu 20 Prozentpunkte, 

bei Projekten im Auftrag mittlerer Unternehmen kann die Beihilfeintensität

  • um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden. 

Die Förderhöchstgrenze beträgt 55.000 Euro beziehungsweise 85.000 Euro, wenn die Machbarkeitsstudie einen interkommunalen Ansatz verfolgt. 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Machbarkeitsstudie muss auf einer Vorstudie basieren, die mindestens den Anforderungen der Vorstudie aus dem Förderprogramm der Klimaschutztechnik entspricht. In der Machbarkeitsstudie sind mindestens:

  • eine Einführung,
  • eine detailliertere Bewertung der in der Vorstudie erhobenen geowissenschaftlichen Untergrund-Informationen,
  • eine erweiterte Analyse der Umweltauswirkungen,
  • Betrachtung von Genehmigungen und Erlaubnissen,
  • ein Feinkonzept zur Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • ein Explorationskonzept,
  • ein geologisches Modell,
  • ein Konzept zur Einbindung in die Wärmeversorgung,
  • eine Wirtschaftlichkeitsanalyse,
  • eine Risikoanalyse 

enthalten.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen sowie notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen zur Erstellung einer schriftlichen Machbarkeitsstudie.

Die Erstellung der Machbarkeitsstudie muss anbieterneutral und unabhängig sein und hat durch eine qualifizierte Beraterin oder einen qualifizierten Berater zu erfolgen.

Qualifiziert sind Beratungspersonen, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vor Antragstellung ist eine Projektskizze bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Nutzen Sie hierzu den hier hinterlegten Vordruck zur Einreichung der Projektskizze und senden Sie diese per Mail an progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de)

Die eingereichten Unterlagen werden von der Bewilligungsbehörde einem Fachgremium (Geologischer Dienst, Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 und MWIKE) zur Bewertung vorgelegt. Dieses Gremium wird in der Regel innerhalb von vier Wochen der Bewilligungsbehörde ein Votum übermitteln, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen die geplante Maßnahme zur Antragstellung zugelassen wird.

Die Bewilligungsbehörde wird sich daraufhin mit dem Projekteinreicher in Verbindung setzen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann bis zum 04.12.2023 gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)