
Förderung einer Vorstudie für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
- Erstellung einer Vorstudie zur Vorbereitung von wärmegeführten Tiefengeothermie-Projekten.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderhöhe erfolgt als Anteilfinanzierung.
- maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 15.000 Euro beziehungsweise 25.000 Euro, wenn die Vorstudie einen interkommunalen Ansatz verfolgt.
Sofern die Förderung für Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände keine Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilfenrechts darstellt, beträgt die Förderhöhe maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei gleicher Förderhöchstgrenze. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote von bis zu 100 Prozent erhalten.
Die Förderung wird je Antragstellerin oder Antragsteller nur einmal gewährt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
In der Vorstudie sind mindestens:
- eine Einführung,
- eine Analyse der lokalen Energieversorgungssituation,
- eine Sammlung der geowissenschaftlichen Untergrund-Informationen,
- eine Bewertung der geowissenschaftlichen Untergrund-Informationen,
- eine Einordnung der bergrechtlichen Situation in Verbindung mit Handlungsempfehlungen,
- eine Einordnung zur Umweltverträglichkeit,
- die Entwicklung von Nutzungskonzepten und Benennung von Projekt-Risiken und
- ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit
zu erstellen.
Die Vorstudie soll mit abschließenden schriftlichen Handlungsempfehlungen und den zusammengestellten Informationen in Form eines individuellen Abschlussberichts vorgelegt werden. Außerdem muss die Vorstudie eine erste Einschätzung zur grundsätzlichen Machbarkeit eines Vorhabens enthalten.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen sowie notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen zur Erstellung einer schriftlichen Vorstudie. Die Erstellung der Vorstudie muss anbieterneutral und unabhängig sein. Die Erstellung der Vorstudie hat durch eine qualifizierte Beraterin oder einen qualifizierten Berater zu erfolgen.
Qualifiziert sind Beratungspersonen, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann bis zum 04.12.2023 gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: