Förderung von Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen sowie von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche und kommunale Nutzfahrzeuge wieder möglich
Die Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen über das NRW-Förderprogramm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität – ist wieder möglich. Mietgebäude müssen dabei mindestens zwei Wohneinheiten umfassen. Ein Wohngebäude darf nicht über mehr als fünf Stellplätze verfügen.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die geänderten Förderbedingungen.
Hier geht es zum Förderantrag:
Gleichzeitig startet auch wieder die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche und kommunale Nutzfahrzeuge. Die Antragsberechtigung für Unternehmen wurde auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die geänderten Förderbedingungen.
Hier geht es zum Förderantrag:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.