progres.nrw – Emissionsarme Mobilität: Starke Nachfrage nach Ladeinfrastruktur-Förderung des Landes – Neues Förderprogramm des Bundes ersetzt Förderbausteine
Der Bund startet im April die Förderung von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern sowie für gewerbliche Nutzfahrzeuge. Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes pausiert die Landesförderung aus dem Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität für die gleichen Fördergegenstände vorerst. Die übrigen Fördergegenstände des Programms können weiterhin beantragt werden.
Die Förderung des Landes war ein voller Erfolg: Für die Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen wurden seit Mitte Februar mehr als 2,1 Millionen Euro für rund 2.100 Ladepunkte beantragt. Für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge wurden rund 4,8 Millionen Euro für 170 LKW-Ladepunkte beantragt.
Betroffene Fördergegenstände:
Anträge für die Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen sowie für die Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge können ab sofort nicht mehr gestellt werden.
Start der Bundesförderung:
Wie von Bundesverkehrsminister Schnieder angekündigt, startet die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern im April. Eine Antragstellung ist ab dem 15.04.2026 möglich. Das Land unterstützt Interessierte in Zusammenarbeit mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) und wird eine digitale Informationsveranstaltung zu der Förderung anbieten. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich ab April unter www.elektromobilitaet.nrw.
Die Bundesförderung zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für den Straßengüterverkehr soll ebenfalls im zweiten Quartal 2026 starten. Interessierte Unternehmen können schon jetzt die Zeit für vorbereitende planerische Maßnahmen nutzen. Dazu zählen insbesondere die Ermittlung der benötigten Ladeleistung, die Prüfung der vorhandenen Netzanschlussleistung sowie ggf. die Einreichung eines Netzanschlussbegehren beim Netzanbieter (Achtung: das Netzanschlussbegehren ist kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, der eine spätere Förderung ausschließt – die Annahme eines Angebots schon). Darüber hinaus können Unternehmen bereits überlegen, ob die Ladeinfrastruktur nur für Zulieferer und Partnerbetriebe oder auch öffentlich zur Verfügung stehen soll.