Verdacht der illegalen Entsorgung belasteter Böden
Seit September 2024 kam es im Zusammenhang mit dem Verdacht der illegalen Entsorgung belasteter Böden zu mehreren großangelegten Durchsuchungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Die laufenden Ermittlungen der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität NRW (ZeUK NRW) richten sich gegen Transportunternehmer im Baustoffsektor und Unternehmen der Abfallentsorgung. Sie stehen im Verdacht, schadstoff- oder fremdstoffbelastete Böden angenommen und diese als vermeintlich unbelastet an verschiedenen Stellen illegal entsorgt zu haben. Die Ermittlungen der ZeUK dauern noch an.
Der Verdacht bezieht sich auf mehrere Einbaustandorte in Nordrhein-Westfalen, wie etwa Verfüllungsbereiche des Tagebau Garzweiler, Kies- und Sandgruben, aber auch Baustellen. Umfang und Grad der Belastung der entsorgten Böden sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen der ZeUK und der lokal zuständigen Behörden (Untere Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde). Die zuständigen Behörden führen die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenermittlung, Gefahrenbeurteilung und ggf. Gefahrenabwehr durch.
Die Umweltbehörden auf Landesebene (Umweltministerium und LANUK) und das für Bergbau zuständige Wirtschaftsministerium unterstützen die lokal zuständigen Behörden sowie die ZeUK bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Seit Bekanntwerden des Verdachts stehen die Ressorts Umwelt und Wirtschaft sowie das LANUK und zuständige Behörden mit der ZeUK in engem Austausch.
Bereits mehrfach wurde den zuständigen Landtagsausschüssen zu den Vorgängen berichtet.
Rechtliche Einordnung
In den vorliegenden Fällen wird wegen des Verdachts verschiedener strafrechtlicher Verstöße von der ZeUK ermittelt (insbesondere wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen, § 326 Strafgesetzbuch). Auch bei Vorliegen entsprechender Straftaten führt dies nicht zwingend dazu, dass eine schädliche Bodenveränderung (im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes) vorliegt oder Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich sind. Entscheidend sind die Einzelfallumstände.
Einzelfälle
Auf dieser Internetseite wird zentral über den aktuellen Sachstand der Gefahrenbeurteilung und Gefahrenabwehr zu allen öffentlich von den Strafverfolgungsbehörden benannten Verdachtsstandorten unter Bergaufsicht informiert, soweit dies im Rahmen der umweltinformationsrechtlichen Bestimmungen und der weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Belange der geschädigten Grundstückseigentümer, für eine öffentliche Bereitstellung von Informationen möglich ist.
Über Einzelfälle im Zuständigkeitsbereich der Umweltbehörden wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) informiert.
https://www.lanuk.nrw.de/themen/boden/illegale-entsorgung-von-bodenmaterial
Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass nach aktuellem Kenntnisstand – für alle betroffenen Verdachtsstandorte - eine konkrete Gefahr für Mensch und Umwelt im Zusammenhang mit illegalen Bodenablagerungen nicht erkennbar ist.