Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen
Wichtige Mitteilung
Verlängerungsanträge für einzelne Maßnahmen können bis zum 31.5.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Der Projektzeitraum kann bis maximal 30.11.2023 verlängert werden. Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das Formular „Verlängerungsantrag“, das auf dieser Seite unter „Downloads“ zur Verfügung gestellt wird.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Aktuell steht noch nicht fest, ob es zu einer Neuauflage der Billigkeitsrichtlinie kommt. Weitere Informationen werden bis zum 30.06.2023 hier bekannt gegeben.
Die Umsetzungsfrist von Maßnahmen der Billigkeitsrichtlinie 1 wird bis zum 30.06.2023 verlängert. Eine separate Beantragung der Verlängerung ist nicht erforderlich. Die Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten muss für Anträge der Billigkeitsrichtlinie 1 und 2 bis zum 30.09.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg in digitaler Form vorliegen.
Der Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona Pandemie wurde mit Datum vom 31.10.2022 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.
Aktuell steht noch nicht fest, ob es zu einer Neuauflage der Billigkeitsrichtlinie kommt. Weitere Informationen werden bis zum 30.06.2023 hier bekannt gegeben.
Die Umsetzungsfrist von Maßnahmen der Billigkeitsrichtlinie 1 wird bis zum 30.06.2023 verlängert. Eine separate Beantragung der Verlängerung ist nicht erforderlich. Die Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten muss für Anträge der Billigkeitsrichtlinie 1 und 2 bis zum 30.09.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg in digitaler Form vorliegen.
Der Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona Pandemie wurde mit Datum vom 31.10.2022 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.
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