NRW-Infrastrukturgesetz: Mehr als 2,07 Milliarden Euro fließen in den Regierungsbezirk Arnsberg
Gute Nachrichten für die Kreise und Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg: Ende Januar wurden die Bereitstellungsbescheide nach dem Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036) an die digitalen Postfächer aller Städte, Gemeinden und Kreise des Regierungsbezirkes übermittelt.
Insgesamt werden diesen Bescheiden folgend in den kommenden Jahren mehr als 2,07 Milliarden Euro Fördermittel in den Regierungsbezirk Arnsberg fließen. Geld, das den Empfängern Planungssicherheit zur Verfügbarkeit von Fördermitteln sowie einen enormen Handlungsspielraum, insbesondere mit Blick auf etwaig anstehende Großprojekte, verschafft.
Zum Hintergrund
Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) hat der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Dieses Sondervermögen dient zur Finanzierung von Sachinvestitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt.
Das Land Nordrhein-Westfalen erhält von dieser Summe einen Anteil von 21.095.600.000,00 Euro.
Hiervon entfallen 12.695.600.000,00 Euro auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, was einem kommunalen Anteil von rund 60 Prozent entspricht. Um eine möglichst schnelle, zielgenaue und bürokratiearme Verwendung des Geldes zu ermöglichen, werden aus diesen Mitteln 10 Milliarden Euro über Pauschalen an die Kommunen weitergegeben. Im Übrigen werden die Mittel über Förderprogramme zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel auf die Kommunen erfolgt gemäß § 7 des NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl und zu 10 Prozent auf Grundlage der Gebietsfläche. Um die Bedarfe finanzschwacher Gemeinden besonders zu berücksichtigen, werden die verbleibenden 10 Prozent anhand des Kriteriums der Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz der Jahre 2021 bis 2025 verteilt. Die Kreise erhalten 20 Prozent der Investitionsmittel ihrer kreisangehörigen Gemeinden.
Die Summe, die jeder Kommune bereitgestellt wird, wurde diesen im Zuge der Übermittlung der Bereitstellungsbescheide individuell mitgeteilt, ergibt sich aber auch aus der Anlage zum NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036.
Für die Abwicklung des Förderprogramms im Regierungsbezirk steht die Bezirksregierung Arnsberg als Ansprechpartnerin insbesondere in Bezug auf die Förderfähigkeit der beabsichtigten Investitionsprojekte zur Verfügung.
Digitales Förderverfahren
Das digitale Verfahren für die Bereitstellung der pauschalen, kommunalen Sachinvestitionsmittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 wurde zum 15. April 2026 freigeschaltet und steht auf der zentralen Förderplattform des Landes „Nordrhein-Westfalen-fördert“ unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/nordrhein-westfalen-plan-fuer-gute-infrastruktur-kommunales-foerderbudget-2026
Von der Planung bis zum Verwendungsnachweis erfolgt die gesamte förderrechtliche Abwicklung der mit pauschalen, kommunalen Sachinvestitionsmitteln finanzierten Investitionsmaßnahmen über das digitale Verfahren.
Hinweis
Die Landesregierung begleitet die Finanzierung über das NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 hinaus mit eigenen Mitteln und hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht.
Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 2025.