Verwendungsnachweis 2025
Information
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2025 bzgl. der Stellen nach Nr. 2.1.1 bis Nr. 2.1.5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sozialen Beratung für Geflüchtete in NRW ist ausschließlich online über das Fachverfahren förderung.nrw im Laufe der ersten sechs Monate spätestens bis zum 30.06. nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen.
Die im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Anlagen zum Verwendungsnachweis sind mit dem unter förderung.nrw zu erstellenden Verwendungsnachweis hochzuladen.