Bezirksregierung
Arnsberg
Bauarbeiten an einer mit Kopfsteinpflastern ausgelegten Fläche zum Ausbau der Breitbandverbindung mittels Auslegen von mehreren Kabelsträngen im Boden.

Förderung des Next Generation-Access im ländlichen Raum

Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im ländlichen Raum. Gefördert werden Zuschüsse von Gemeinden oder Kreisen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke sowie ein Betreibermodell. Die Mittel werden durch das Land NRW und die EU bereitgestellt.

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Kreise

Was wird gefördert?

  1. Wirtschaftlichkeitslücke
    Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreiberinnen und Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet
     
  2. Betreibermodell
    Gefördert werden Ausgaben für
    • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und/oder
    • die Ausführung von Tiefbauarbeiten und/oder
    • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger müssen sich im ländlichen Raum befinden. Im Sinne der Richtlinie umfasst dies Gebiete,

  • die in im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ formulierten Gebietskulissen liegen sowie
  • Gemeindeflächen von Gemeinden mit weniger als 60.000 Einwohner*innen, die nur zum Teil in der Gebietskulisse liegen
  • Gemeindeflächen von Gemeinden mit weniger als 60.000 Einwohner*innen, die außerhalb der Gebietskulisse liegen, wenn sie mit Gemeinden innerhalb der Gebietskulisse im Rahmen eines gemeinsamen Förderantrags den Ausbau von NGA-Netzen beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • i.d.R. 90 Prozent des festgestellten Fehlbetrags (Wirtschaftlichkeitslücke) sowie der Ausgaben (Betreibermodell).
  • 100 Prozent für Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4 Millionen Euro je Einzelvorhaben
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 25.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze)

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

  • Gebiete mit Unterversorgung werden identifiziert
  • Markterkundungsverfahren
  • Interessenbekundungsverfahren (optional)
  • Ausschreibung und Vergabe der Leistung
  • Vertragsentwurf an die Bundesnetzagentur
  • Förderantrag bei der Bezirksregierung stellen