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Kommunales Integrationsmanagement (KIM): Übersetzungsdienstleistungen als Sofortprogramm

Seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am 24.02.2022 ist ein stetig anwachsender Zustrom von Vertriebenen von der Ukraine in die angrenzenden EU-Mitgliedstaaten, aber auch nach Deutschland und damit nach Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Das Land NRW unterstützt seine Kommunen bei der Aufnahme, Integration und Begleitung der Geflüchteten aus der Ukraine und der Zielgruppen des KIM. Die Implementierung des Kommunalen Integrationsmanagements ist ein wesentlicher Baustein, um für die Geflüchteten aus der Ukraine und die Zielgruppen des KIM im Case Management verlässliche Beratungsstrukturen und Anlaufstellen in den Kommunen zu schaffen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Zuwendungsempfangende sind die Kreise oder kreisfreien Städte, die KIM etabliert haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden professionelle Übersetzungsdienstleistungen zum Ankommen und zur schnelleren gesellschaftlichen Integration. Ausgangslage für das Sofortprogramm ist das KIM-Case Management, bei dem die Menschen, die keinen Zugang zu Regelleistungen erhalten, bei ihrer Integration durch professionelle Übersetzungsdienstleistungen unterstützt werden können. Die Geflüchteten aus der Ukraine und die Zielgruppen des KIM benötigen schnelle Unterstützung, um mit dem Prozess der Integration zu beginnen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.

Gefördert werden folgende professionelle Übersetzungsdienstleistungen: 
•    Übersetzung bei allen notwendigen Beratungsgesprächen und Behördengängen
•    Übersetzung der Einverständniserklärung, Datenschutzerklärung, Informationsmaterialien des KIM
•    Notwendige Übersetzungen von Zeugnissen, Lebensläufen und Nachweisen

Wer kann professionelle Übersetzungen durchführen: 
•    Vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher
•    Qualifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher
sowohl in Präsenz als auch online (Videoformat).
 

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderhöhe beträgt 30.000 Euro pro Kommune. Es handelt sich hierbei um eine Vollfinanzierung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Zuwendungsvoraussetzungen sind: 
•    Die Einrichtung des Kommunalen Integrationsmanagements sowie Besetzung der Personalstellen in KIM
•    Im Antrag muss die deutliche Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen wie dem Laien-Sprachmittlerpool (KI-Förderung), KOMM-AN NRW sowie Durchstarten in Ausbildung und Arbeit dargelegt werden
Zielgruppe der Zuwendung sind primär die Geflüchteten aus der Ukraine. Alle anderen Geflüchteten und Zugewanderten, die bislang ohne Zugang zu einem Fallmanagement sind (z.B. Personen im Bezug von AsylbLG), gehören als Zielgruppe des KIM zur sekundären Zielgruppe.
Die Zuwendung ist begrenzt auf das Haushaltsjahr 2022. Der Durchführungszeitraum beginnt am 01.06.2022 und endet am 31.12.2022.
 

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge sind bis zum 13.05.2022 (Fristverlängerung bis 31.05.2022) zu stellen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge sind schriftlich zu richten an:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 (Kompetenzzentrum für Integration)
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
oder per Fax (02931/82-2909)

Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z.B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.
 

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Grundlage von §§ 23, 44 LHO sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.