Ukraine-Krieg: Informationen für Flüchtlinge
Weiterreise nach Deutschland
- Die Einreise nach Deutschland kann nach den geltenden Bestimmungen visumsfrei erfolgen
Ankunft und Registrierung
- Wenn Sie nach Deutschland einreisen, können sie sich 90 Tage legal ohne Visum in dem Schengenraum aufhalten, wenn sie über einen biometrischen Nationalpass verfügen. Sie können bei jeder Kommune in Nordrhein-Westfalen vorsprechen, um sich hier anzumelden. Sie werden über die Verteilungssoftware FREE in Deutschland verteilt. Das bedeutet, dass Sie registriert werden. Sollten sie in den Kommunen nicht aufgenommen werden, können Sie, wenn Sie vorher noch keinen Aufenthaltstitel in Deutschland hatten und keinen eigenen Wohnraum besitzen und noch keine Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB II / SBGXII erhalten haben, in der Landeserstaufnahme Bochum vorsprechen.
- Bitte bringen Sie zur Registrierung all Ihre Originaldokumente mit und legen Sie diese vor Ort dem Mitarbeiter vor.
Schutzberechtigte Personen
- Alle aus der Ukraine geflohenen Personen, die vor dem 24.02.2022 dort gelebt haben und
- Ukrainische Staatsangehörige sind oder Staatenlose und Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus in der Ukraine sind sowie ihre Familienangehörigen,
- Drittstaatsangehörige sind, die sich mit einem unbefristeten beziehungsweise nicht nur vorübergehenden Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.
- Die Prüfung der Ausstellung eines Aufenthaltstitels obliegt den Kommunen.
- Sollte ihr Antrag gemäß § 24 AufenthG durch die Kommune abgelehnt worden sein, und Sie einen Asylantrag stellen wollen, können sie in der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW vorsprechen.
Die Voraussetzungen
Ich habe einen Job in Deutschland und kann dies schriftlich nachweisen durch:
| Sie können in der Kommune Ihres Arbeitsplatzes vorsprechen. |
Ich verfüge über Wohnraum in Deutschland und kann dies nachweisen durch:
| Sie können in der Kommune, in der Ihre Wohnung/Wohnraum liegt, vorsprechen. |
| Ich war schon einmal in Deutschland und besaß einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 AufenthG. | Sie können in der Kommune, welche den letzten Aufenthaltstitel ausgestellt hat vorsprechen. |
| Ich habe eine Ablehnung meines Antrages auf einen Aufenthaltstitel gemäß § 24 AufenthG erhalten und möchte jetzt einen Asylantrag stellen. | Sie können jederzeit in der LEA Bochum mit Originaldokumenten vorsprechen. |