Bezirksregierung
Arnsberg

Heinsberg I

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Olpe, Gemeinde Kirchhundem (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

2399 ha amtliche Fläche

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 240 Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, außerdem Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen. Inhaberinnen und Inhaber von Rechten werden ebenfalls beteiligt (Nebenbeteiligte).

Was bisher geschah

  • Erste Gespräche mit dem Recessverein Heinsberg e.V. seit 2012
  • Abstimmungsgespräche der Bezirksregierung mit der Gemeinde Kirchhundem und dem Regionalforstamt zu den Schwerpunktthemen Kosten Finanzierung und Abgrenzung des Verfahrensgebietes seit 2017
  • Erstes Informationsgespräch mit Vorstandsmitgliedern der Forstbetriebsgemeinschaft, Jagdgenossenschaft, Wegeinteressentengemeinschaft, Regionalforstamt und Gemeinde Kirchhundem im Jahr 2019
  • Bestandserfassungen sowie Ortsbegehungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wegeinteressentengemeinschaft im Jahr 2020
  • Exkursion in die Flurbereinigung Selbecke mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterschiedlicher Interessensgruppen aus Heinsberg im Oktober 2020
  • Erstellung eines Planungskonzeptes für das Flurbereinigungsprojekt (Projektbezogene Voruntersuchung) durch die Bezirksregierung

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • 2022: Informationsveranstaltungen für die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter.
  • 2022: Workshop für alle Beteiligten. Interessierte Beteiligte können sich bereits im Vorfeld über Planungsideen informieren und eigene Anregungen geben / Kritik üben (frühzeitige Bürgerbeteiligung).
  • 2022/2023: Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange, formelle Aufklärungsversammlung gemäß § 5 Flurbereinigungsgesetz. Dies sind gesetzlich vorgeschriebene Schritte vor Einleitung einer Flurbereinigung.
  • 2023: Start des Flurbereinigungsverfahrens per Beschluss.
  • 2024: Öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses, Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft.

Projektbeschreibung

Ausgangspunkt für die Untersuchungen war das Bemühen der Wegeinteressentengemeinschaft Heinsberger Receß e.V. um rechtliche Klärung der bestehenden Receßwege- und Flächen, die sich über die gesamte Gemarkung Heinsberg erstrecken. Hier besteht insbesondere die Problematik, dass die im Urkataster nachgewiesenen Wegeparzellen im Eigentum der Wegeinteressentengemeinschaft in der örtlichen Lage nicht dem heute vorhandenen Wegenetz entsprechen. Das tatsächliche Wegenetz hingegen ist rechtlich nicht gesichert und verläuft überwiegend über Privatgrundstücke. Daher fehlt es an vielen Stellen an einer gesicherten rechtlichen Erschließung für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Diese Problematik besteht in der gesamten Gemarkung und bedarf einer dauerhaften Lösung.

Es wurde deutlich, dass eine Lösung der rechtlichen Erschließungsproblematik, sowie notwendige infrastrukturelle Verbesserungen nur durch eine Flurbereinigung umgesetzt werden können. Ausgehend von dieser Problematik wurde die gesamte Gemarkung auf Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung sowie der Landeskultur und Landentwicklung hin untersucht.

Abgebildet ist das geplante Flurbereinigungsgebiet Heinsberg I. Auf der Karte ist der überwiegende Waldanteil von ca. 95 Prozent zu erkennen.

Auf der Karte ist der überwiegende Waldanteil von ca. 95 Prozent zu erkennen.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Heinsberg I wird als Flurbereinigungsverfahren nach § 1 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt.

Ziele und Maßnahmen

Ziel der Flurbereinigung ist es, die land- und insbesondere forstwirtschaftlichen Strukturen nachhaltig zu verbessern.
Dabei werden Grundstücke neu vermessen und so zusammengelegt, dass diese wirtschaftlicher zu bewirtschaften sind. Auch werden sämtliche Straßen und Wege vermessen, das Eigentum und Unterhaltung rechtlich geregelt.
Das gesamte Wirtschaftswegenetz wird an Stellen, wo es erforderlich ist, verbessert durch den bedarfsgerechten Ausbau vorhandener Wege oder vollständigen Neubau von Wegen. Dies sind vor allem Lückenschlüsse im Wegenetz oder auch Wege, mit denen die Ortslage von land- und forstwirtschaftlichem Verkehr entlastet wird. Jede*r Teilnehmer*in in der Flurbereinigung erhält im Ergebnis neu vermessene, an Wegen bzw. durch eingetragene Wegerechte erschlossene und nach Möglichkeit in Form und Größe verbesserte Grundstücke. Um dies zu ermöglichen, wird eine flächendeckende Bodenbewertung durchgeführt. Die Waldbestände werden ebenfalls bewertet, sofern dies bei Tauschen erforderlich ist. Auf diese Weise erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine wertgleiche Landabfindung.
Diese Maßnahmen kommen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bzw. den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke zu Gute.
Darüber hinaus werden weitere Ziele und Maßnahmen verfolgt, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern insgesamt, aber auch der Allgemeinheit zu Gute kommen.
Dies sind Maßnahmen, die das Landschaftsbild verbessern und Natur- und Umwelt entwickeln. Beispiele dafür sind das Anlegen von Saumstreifen, Hecken, Obstbäumen entlang von Wegen oder Beseitigung von Nadelholz entlang von Bachtälern. Aber auch die Optimierung des Rad- und Wanderwegenetzes ist ein Thema im Raum Heinsberg. Hier gilt es, die land- und forstwirtschaftlichen Belange mit touristischen Interessen abzuwägen und möglichst in Einklang zu bringen. Es ist beispielsweise möglich, auch gezielt Rad- und Wanderwege oder auch kombiniert genutzte Wege anzulegen.
Auch Aspekte die die Erreichbarkeit von Flächen im Wald bei Unfällen oder Waldbränden begünstigen, werden planerisch berücksichtigt. Durch das sich ändernde Klima erhöht sich das Risiko von Stürmen/Orkanen oder es kommt zu längeren Trockenzeiten. Ein gut ausgebautes Wegenetz kann im Zweifel auch Leben retten oder dazu beitragen, Waldbrände schnell löschen zu können. Beispielsweise können auch Feuerlöschteiche und andere Maßnahmen der Wasserrückhaltung geplant werden.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen gemeinschaftlicher Anlagen (Ausführungskosten) werden anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten.

  • kalkulierte Ausführungskosten ca. 5 Mio. Euro
  • Der Fördersatz beträgt voraussichtlich 85 Prozent

Stand: April 2022

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg