Bezirksregierung
Arnsberg

Selbecke

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Olpe, Gemeinde Kirchhundem 

Wie groß ist die Flurbereinigung?

350 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 130 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte, außerdem noch ca. 60 Nebenbeteiligte.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2009
  • Vorstandswahl, Wertermittlung 2010
  • Genehmigung Wege- und Gewässerplan 2011
  • Ausbau Wirtschaftswege 2012
  • Ortslagenregulierung 2013
  • Aufmessung und Auswertung Wege und Gewässernetz 2013-2016
  • vorläufige Besitzeinweisung 2017
  • Holzeinschlagsperre und Bewertung 2017
  • Bestandskraft Flurbereingungsplan 2018
  • Berichtigung der öffentlichen Bücher 2019
  • Ausführungsanordnung 2019
  • Kataster- und Grundbuchberichtigung 2019
  • TG bleibt bestehen
  • Vorstandswahl und Satzungsbeschluss 2022
  • Schlussfeststellung 2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Das Flurbereinigungsverfahren ist beendet

Projektbeschreibung

Das Verfahrensgebiet befindet sich rund um die Ortschaften Selbecke und Erlhof, die zur Gemeinde Kirchhundem gehören. Im unteren Talbereich um den Ort herum befinden sich Grünlandflächen, in den höheren Bereichen zusammenhängende Waldflächen, die weitestgehend mit Fichten bestockt sind. Das Flurbereinigungsverfahren hat eine Größe von 350 ha. Das Gebiet ist stark land- und forstwirtschaftlich geprägt. Auf den landwirtschaftlichen Flächen besteht Grünlandnutzung und Sondernutzung als Weihnachtsbaumkulturen. Die Waldflächen werden intensiv forstwirtschaftlich genutzt. Der Grundbesitz ist zum Teil zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Der Waldbesitz befindet sich größtenteils in Privateigentum.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Selbecke ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ggf. Ausgangssituation

Waldwegebauplanung der Forstbetriebsgemeinschaft Selbecke

Ziele und Maßnahmen

  • Unterstützung einer umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft
  • Nachhaltige Sicherung und Entwicklung von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage
  • Agrarstrukturverbesserung, Landschaftspflege und Naturschutz.
  • Umsetzung des „Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts Hundem-Lenne“ von 2006/2007

Bodenordnung

  • Grundstücksflächen wurden neu geordnet nach zweckmäßigen Grundsätzen, insbesondere durch Zusammenlegung / Arrondierung von Flächen und Flächenausweisung für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen.
  • Der Wasserverband Selbecke erhält die für die Wassergewinnung benötigten Flächen ins Eigentum.
  • Fast alle Wege im land- und forstwirtschaftlichen Bereich wurden erstmalig katastriert und gehen ins Eigentum der Teilnehmergemeinschaft über, die diese zukünftig eigenständig verwaltet.

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Im Flurbereinigungsgebiet wurden insgesamt 11,94 km Wege auf vorhandener Trasse aus- und 1,74 km Wege neugebaut.  Die Waldwege wurden ausgebaut um die Waldflächen besser erreichen zu können und um das Holz besser abzutransportieren. Zukünftig muss ein erheblich größerer Anteil der Holzabfuhr nicht mehr durch das Nadelöhr im Ort Selbecke erfolgen.
  • Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen wurden zu größeren Einheiten zusammengelegt.
  • Auch im landwirtschaftlichen Bereich wurde das Wegenetz verbessert, damit es den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

Um Natur und Landschaft zu entwickeln, wurden insgesamt 3,28 ha Fichtenwald in standortgerechten Laubwald / natürliche Entwicklung / extensiv genutztes Grünland umgewandelt. Ebenfalls umgewandelt in extensiv genutztes Grünland wurde eine 0,38 ha große Weihnachtsbaumkultur(Lamecketal). Auf 0,25 ha wurde eine Obstweise (16 Obstbäume) angelegt. 3 Rohrdurchlässe wurden beseitigt und durch Furten ersetzt, ein nicht mehr benötigter Schotterweg in eine Gehölzgruppe umgewandelt (Steinernes Kreuz).

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen, Kosten der Behörde trägt das Land NRW (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent (landwirtschaftliche Wege, Landschaft, Vermessung) bzw. 70 Prozent (forstwirtschaftliche Wege) anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beteiligt sich mit Beiträgen an den Ausführungskosten in Höhe von 20 Prozent bzw. 30 Prozent.

  • Ausführungskosten 437.000 Euro
  • Beiträge Teilnehmergemeinschaft 103.615 Euro

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft