Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung vergibt das Land Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen sowie für arbeitsplatzschaffende Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Grundsätzlich antragsberechtigt sind als Träger der Maßnahme
- Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Rechtsfähige Anstalten und Körperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Natürliche oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
- je nach Inhalt und Ausrichtung der Maßnahme können auch (Fach-)Hochschulen antragsberechtigt sein
- in begründeten Ausnahmefällen können unter bestimmten Bedingungen auch Kooperationen von Gesellschaften oder Vereinen Antragsteller nach der Regionale Wirtschaftsprogramm Richtlinie sein.
Was wird gefördert?
Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur durch Zuwendungen in der Regel 60 bis maximal 90 Prozent der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Das Land fördert vorlaufende Planungskosten für die Infrastrukturmaßnahmen durch Zuwendungen in der Regel 75 Prozent der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Das Land fördert die Errichtung/den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung und Forschungseinrichtungen vorrangig zur Nutzung von kleinen bis mittleren Unternehmen (KMU) durch Zuwendungen in der Regel 50 bis maximal 90 Prozent der unrentierlichen, förderfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
- die Erschließung und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen, ihre Anbindung an das Verkehrs- und Kommunikationsnetz, an die Energieversorgung (außer Strom) und die Wasserversorgung und -entsorgung
- die Errichtung und der Ausbau von Gewerbezentren wie etwa Technologieparks oder Gründerzentren
- Forschungs- und Innovationsinfrastruktur zur Schaffung notwendiger Standortbedingungen (vorrangig für KMU)
- die Errichtung, der Ausbau und die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
- die Erschließung von Gelände und die Errichtung öffentlicher Einrichtungen für den Tourismus
Bezüglich weiterer Förderinhalte und der konkreten Förderbestimmungen wird auf die jeweilige aktuelle Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie – verwiesen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das komplette Förderverfahren ist landesweit bei den Dezernaten 34 zentralisiert, das heißt die Antragstellung erfolgt hier und die Förderzusage erfolgt ebenfalls durch die zuständige Bezirksregierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Bewilligung, nach der Entscheidung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Auszahlung und die Förderabwicklung erfolgen gleichermaßen durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen.
Wann kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden?
Informationen zum Rankingverfahren der Tourismusinfrastrukturförderung erhalten Sie unter:
Antragstellung außerhalb der Wettbewerbsverfahren:
In den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten können Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zum Einsatz kommen. Die Anträge werden direkt bei den Dezernaten 34 der Bezirksregierungen gestellt.
Hierzu können die bereitgestellten Formulare genutzt werden. Für Informationen können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpersonen wenden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitergehende Informationen und Downloads finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie unter anderem die jeweils aktuelle Richtlinie zum Infrastrukturprogramm Nordrhein-Westfalen sowie die zu beachtenden Nebenbestimmungen und Anlagen zum Zuwendungsbescheid.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 34
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg